Macht, die: Vermögen einer Person od. Gruppe, ihre Ziele geg. Widerstände durchzusetzen. Kommt in festem od. flüchtigem Aggregatzustand vor, mit m.-besessen bezeichnet d. Besitzer der M. i. flüchtigem Aggzst. den, der sie in festem besitzt. (kob/ DER STANDARD, Printausgabe, 21.11.2002)