Überraschend glatt hat die seit Mai amtierende sozialistisch-liberale Budapester Regierung eine weitere Hürde beim Abtragen des Erbes der rechts-populistischen Vorgänger genommen. In dieser Woche einigten sich das Ministerpräsidentenamt und die Vertreter der ungarischen Volksgruppen aus den Nachbarländern über eine Änderung des umstrittenen Begünstigungsgesetzes für die ungarischen Minderheiten im Ausland, kurz "Statusgesetz" genannt.

Das Gesetz war zu Jahresbeginn in Kraft getreten, vier Monate vor der Parlamentswahl, die zur Abwahl von Viktor Orbán führte. Den 2,5 Millionen ethnischen Ungarn, die nach den Weltkriegen zu Staatsbürgern anderer Länder geworden waren, sollte der Zugang zu Ungarns Arbeitsmarkt erleichtert und durch soziale und kulturelle Vergünstigungen ermöglicht werden, dass sie in ihren Heimatländern ihre nationale Identität bewahren können.

Das Gesetz war von Anfang an von Rumänien (1,5 Millionen ethnische Ungarn) und der Slowakei (600.000 Ungarn) heftig attackiert worden. Tatsächlich schienen einzelne Bestimmungen nicht-ungarische Staatsbürger desselben Landes zu diskriminieren oder eine exterritoriale Wirkung zu entfalten. Einzelnen Kritikpunkten schlossen sich auch der Europarat und EU-Berichte an. Hinzu kam, dass Orbán das "Statusgesetz" als Kern einer ideologisch überfrachteten "Politik der grenzüberschreitenden Wiedervereinigung des Ungartums" betrachtete. Der unglückselige Symbolismus erhitzte die Gemüter noch zusätzlich.

Der neue sozialistische Premier Péter Medgyessy ging gleich nach Amtsantritt dazu über, die Wogen zu glätten. An der Substanz des Gesetzes war dabei nicht viel zu ändern, es wurden nur einige Passagen gestrichen. Die Gesetzesnovelle soll im Dezember vom Parlament verabschiedet werden. Auch die konservative Opposition dürfte ihr zustimmen. (DER STANDARD, Printausgabe, 21.11.2002)