Ab Anfang nächsten Jahres ermöglicht das Finanzministerium erstmals, dass Lohnsteuerzahler die Arbeitnehmerveranlagung (früher Steuerausgleich) für das Jahr 2002 über den Internet-Dienst "FinanzOnline" von ihrem Computer aus durchführen. Zum Start ist daran gedacht, die elektronische Abgabe des "Antrages auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung" ( Formular L1 ) über Internet zu ermöglichen. Neben der Abgabe der Erklärung kann auf Wunsch auch die Zustellung des Bescheides elektronisch erfolgen. Ab dem Steuerjahr 2002 Grundsätzlich kann eine Arbeitnehmerveranlagung für bis zu fünf zurückliegende Jahre beantragt werden. Ein elektronischer Antrag ist jedoch nur ab dem Steuerjahr 2002 möglich, dem ersten Jahr nach der Einführung des Euro-Bargeldes. Für die vorangegangenen Jahre muss die Arbeitnehmerveranlagung wie bisher mit dem Formular L1 per Post an das zuständige Finanzamt gesandt oder dort abgegeben werden. Formular L1 Lohnsteuerzahler können über die Arbeitnehmerveranlagung u.a. Sonderzahlungen oder Werbungskosten geltend machen und sich hiemit Lohnsteuer zurückholen. Das Formular L1 kann jedoch für jedes eingereichte Jahr vom Internet heruntergeladen bzw. auch am Computer ausgefüllt werden.(apa)