Grazer Frauen beharren auf Kassenarztstelle für eine Gynäkologin
Redaktion
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Graz - "Würden Sie lieber zu einer Urologin gehen statt zu einem Urologen?", fragte die streitbare Grazer Frauenbeauftragte Dani Jauk den Mitarbeiter der Ärztekammer. Der Mann konnte ihren Widerstand gegen die Vergabepraxis von gynäkologischen Kassenstellen nicht nachvollziehen.
Es war seit vielen Jahren der erste überparteiliche, aktionistische Frauenwiderstand in Graz: Abgeordnete aller Parteien, eine Delegation des Grazer Frauenrates und Dani Jauk marschierten als Frauenärztinnen verkleidet von der Steirischen Ärztekammer zur Steirischen Gebietskrankenkasse (GKK), um gegen die Vergabe einer Kassenstelle für Gynäkologie an einen Frauenarzt zu protestieren.
Frauenanteil
In Graz ordinieren derzeit nur zwei Frauenärztinnen neben 19 männlichen Kollegen auf Krankenschein, doch eine neu ausgeschriebene Stelle soll wieder an einen Mann gehen.
Trotz sechs hoch qualifizierter Ärztinnen auf der Kandidatenliste, eines einstimmigen Beschlusses für Kassen-Gynäkologinnen im Landtag, und trotz der Tatsache, dass sich die GKK mittlerweile selbst für eine Frau entscheiden will, bleibt die Ärztekammer bei ihrem Favoriten: Es ist ein Arzt, der an einer Firma für Nabelschnurblut beteiligt ist - DER STANDARD berichtete. Qualifikationen würden dabei nicht thematisiert, erklärt Jauk: "Die Ärztekammer meint, sie gehe nach einer zeitlichen Reihung vor."
Die Frauenbeauftragte und ihre Mitstreiterinnen sind empört: "Immerhin haben Gynäkologen ausschließlich Frauen als Klientinnen. Diese bezahlen ihre Beiträge, dürfen aber nichts mitbestimmen." Jene Frauen, die sich eine private Frauenärztin leisten könnten, müssten stundenlange Wartezeiten erdulden.
Briefe an Haupt
Frauenspezifische Kriterien und Gleichbehandlungsfragen sollen auch in der neuen Reihungskriterienverordnung für Kassenstellen, die gerade im Sozialministerium verhandelt wird, fehlen. Damit verstößt sie gegen die EU-Richtlinien für Gender-Mainstreaming. Jauk und Frauenbeauftragte anderer Bundesländer, wie Kärntens Astrid Malle, haben Protestbriefe an Sozialminister Herbert Haupt geschrieben, denn am 2. Dezember endet die Einspruchsfrist für die Verordnung. (Colette M. Schmidt/DER STANDARD, Printausgabe 30.11./1.12.2002)
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