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Typisches Gefahrenpotenzial in der Vorweihnachtszeit: Der Knallkörper.

apa/dpa/wagner
Eisenstadt - Nicht nur Einkaufswillige zieht es vor Weihnachten verstärkt in die Geschäfte: Auch Burgenlands Konsumentenschützer aus dem Landhaus sind unterwegs, um mangelhafte Produkte in den Regalen aufzuspüren und Kunden vor der einen oder anderen unliebsamen Überraschung beim Einkauf zu bewahren. "Wenn fehlerhafte Produkte entdeckt werden: Bitte, teilen sie uns das mit", appellierte der Leiter des Konsumentenschutzreferats im Amt der Burgenländischen Landesregierung, Andreas Gold, bei einer Pressekonferenz am Montag in Eisenstadt an die heimischen Verbraucher. Zu den besonderen Anliegen aus Sicht des Konsumentenschutzes zählt Landesrätin Verena Dunst die Sicherheit von Kinderspielzeug. Konkrete Gefahren bilden zum Beispiel Plüschtiere mit zu locker befestigten Glasaugen oder Chemikalien im Spielzeug, die bei Kontakt mit dem Speichel des Kleinkindes gelöst werden, so Dunst: "Unsichere Produkte bedeuten Gefahrenquellen und können Unfälle bis zum Tod nach sich ziehen." Verletzungsgefahr Zum Jahreswechsel kommt es beim Einsatz von Knallkörpern immer wieder zu mitunter schweren Verletzungen: Praktisch alle Artikel, die verkauft werden, gehören zur Klasse zwei, "sie dürften erst ab einem Alter von 18 Jahren ausgegeben werden", erläuterte Wolfgang Braun, Aufsichtsorgan des Landes für Produktsicherheit, der neben fehlerhafter Handhabung auch ein Versäumnis auf Seiten der Verkäufer ortet: "Sie vergewissern sich viel zu wenig, wie alt der Kunde ist." Unfälle ereignen sich besonders in der kalten Jahreszeit auch beim Holzspalten: So fehlten bei Schraubenholzspaltern, die direkt an den Traktor angehängt werden, manchmal notwendige Schutzeinrichtungen, warnt Braun. Oft gebe es für das Gerät nicht einmal eine Bedienungsanleitung, die - ebenso wie eine CE-Kennzeichnung - auf jeden Fall vorhanden sein sollte, kritisiert der Konsumentenschützer. Burgenlands Produktprüfer werden entweder auf Anweisung des Justizministeriums oder in eigener Sache aktiv. Wird ein Produkt entdeckt, das nicht den Auflagen des Produktsicherheitsgesetzes oder des Produkthaftungsgesetzes entspricht, werden die Landes-Konsumentenschützer von selbst tätig. Die Palette der Sanktionen kann in schwerwiegenden Fällen bis zu einem Verbot der beanstandeten Artikel reichen. (APA)