Produktprüfer des Landes in der Vorweihnachtszeit verstärkt unterwegs
Redaktion
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Eisenstadt - Nicht nur Einkaufswillige zieht es vor
Weihnachten verstärkt in die Geschäfte: Auch Burgenlands
Konsumentenschützer aus dem Landhaus sind unterwegs, um mangelhafte
Produkte in den Regalen aufzuspüren und Kunden vor der einen oder
anderen unliebsamen Überraschung beim Einkauf zu bewahren. "Wenn
fehlerhafte Produkte entdeckt werden: Bitte, teilen sie uns das mit",
appellierte der Leiter des Konsumentenschutzreferats im Amt der
Burgenländischen Landesregierung, Andreas Gold, bei einer
Pressekonferenz am Montag in Eisenstadt an die heimischen
Verbraucher.
Zu den besonderen Anliegen aus Sicht des Konsumentenschutzes zählt
Landesrätin Verena Dunst die Sicherheit von Kinderspielzeug. Konkrete
Gefahren bilden zum Beispiel Plüschtiere mit zu locker befestigten
Glasaugen oder Chemikalien im Spielzeug, die bei Kontakt mit dem
Speichel des Kleinkindes gelöst werden, so Dunst: "Unsichere Produkte
bedeuten Gefahrenquellen und können Unfälle bis zum Tod nach sich
ziehen."
Verletzungsgefahr
Zum Jahreswechsel kommt es beim Einsatz von Knallkörpern immer
wieder zu mitunter schweren Verletzungen: Praktisch alle Artikel, die
verkauft werden, gehören zur Klasse zwei, "sie dürften erst ab einem
Alter von 18 Jahren ausgegeben werden", erläuterte Wolfgang Braun,
Aufsichtsorgan des Landes für Produktsicherheit, der neben
fehlerhafter Handhabung auch ein Versäumnis auf Seiten der Verkäufer
ortet: "Sie vergewissern sich viel zu wenig, wie alt der Kunde ist."
Unfälle ereignen sich besonders in der kalten Jahreszeit auch beim
Holzspalten: So fehlten bei Schraubenholzspaltern, die direkt an den
Traktor angehängt werden, manchmal notwendige Schutzeinrichtungen,
warnt Braun. Oft gebe es für das Gerät nicht einmal eine
Bedienungsanleitung, die - ebenso wie eine CE-Kennzeichnung - auf
jeden Fall vorhanden sein sollte, kritisiert der Konsumentenschützer.
Burgenlands Produktprüfer werden entweder auf Anweisung des
Justizministeriums oder in eigener Sache aktiv. Wird ein Produkt
entdeckt, das nicht den Auflagen des Produktsicherheitsgesetzes oder
des Produkthaftungsgesetzes entspricht, werden die
Landes-Konsumentenschützer von selbst tätig. Die Palette der
Sanktionen kann in schwerwiegenden Fällen bis zu einem Verbot der
beanstandeten Artikel reichen. (APA)
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