Im Streit mit dem Bundeskartellamt um die Übernahme der "Berliner Zeitung" schließt die Verlagsgruppe Holtzbrinck den Gang bis vor den Bundesgerichtshof nicht aus. "Wir behalten uns alle rechtlichen Möglichkeiten vor", sagte Unternehmenssprecher Rolf Aschermann am Montag in Stuttgart. Holtzbrinck muss bis zum Mittwoch (4. Dezember) den Wettbewerbshütern neue Argumente für die Übernahme vorlegen, das Kartellamt teilt dann spätestens bis zum 15. Dezember seine endgültige Entscheidung mit.Marktbeherrschende Stellung Die Bonner Behörde hatte vor zehn Tagen die Stuttgarter Verlagsgruppe ("Die Zeit", "Handelsblatt", Rowohlt, S. Fischer) abgemahnt. Durch den Erwerb des Berliner Verlags ("Berliner Zeitung", "Berliner Kurier", "Tip") erreiche Holtzbrinck, der bereits Eigentümer des Berliner "Tagesspiegel" ist, auf dem Zeitungsmarkt der Hauptstadt eine beherrschende Stellung ( etat.at/b> berichtete). Wie Holtzbrinck die Bedenken des Kartellamts zerstreuen will, wollte der Sprecher nicht sagen. Der Medienkonzern hatte die "Berliner Zeitung" für rund 200 Millionen Euro vom Verlag Gruner+Jahr erworben.

Die nächsten Instanzen

Die nächste rechtliche Instanz für den Fall eines Verbots durch das Kartellamt ist das Oberlandesgericht Düsseldorf. Danach wäre der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zuständig.

Beim Mitbieten für eine Beteiligung am finanziell angeschlagenen Süddeutschen Verlag ("Süddeutsche Zeitung") war die Verlagsgruppe Holtzbrinck leer ausgegangen. Dort hatte die Südwestdeutsche Medien Holding (SWMH), ebenfalls mit Sitz in Stuttgart, den Zuschlag der Gesellschafter erhalten. Angebliche Absprachen mit dem Nachbar SWMH, der auch an der "Berliner Zeitung" interessiert sein soll, wies Aschermann zurück. "An solchen Gesprächen ist nichts dran." (APA/dpa)