Im Streit mit dem Bundeskartellamt um die
Übernahme der "Berliner Zeitung" schließt die Verlagsgruppe
Holtzbrinck den Gang bis vor den Bundesgerichtshof nicht aus. "Wir
behalten uns alle rechtlichen Möglichkeiten vor", sagte
Unternehmenssprecher Rolf Aschermann am Montag in Stuttgart.
Holtzbrinck muss bis zum Mittwoch (4. Dezember) den Wettbewerbshütern
neue Argumente für die Übernahme vorlegen, das Kartellamt teilt dann
spätestens bis zum 15. Dezember seine endgültige Entscheidung mit.
Marktbeherrschende Stellung
Die Bonner Behörde hatte vor zehn Tagen die Stuttgarter
Verlagsgruppe ("Die Zeit", "Handelsblatt", Rowohlt, S. Fischer)
abgemahnt. Durch den Erwerb des Berliner Verlags ("Berliner Zeitung",
"Berliner Kurier", "Tip") erreiche Holtzbrinck, der bereits
Eigentümer des Berliner "Tagesspiegel" ist, auf dem Zeitungsmarkt der
Hauptstadt eine beherrschende Stellung (
etat.at/b> berichtete). Wie Holtzbrinck die Bedenken des Kartellamts zerstreuen will, wollte der Sprecher nicht sagen. Der
Medienkonzern hatte die "Berliner Zeitung" für rund 200 Millionen
Euro vom Verlag Gruner+Jahr erworben.Die nächsten Instanzen
Die nächste rechtliche Instanz für den Fall eines Verbots durch
das Kartellamt ist das Oberlandesgericht Düsseldorf. Danach wäre der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zuständig.
Beim Mitbieten für eine Beteiligung am finanziell angeschlagenen
Süddeutschen Verlag ("Süddeutsche Zeitung") war die Verlagsgruppe
Holtzbrinck leer ausgegangen. Dort hatte die Südwestdeutsche Medien
Holding (SWMH), ebenfalls mit Sitz in Stuttgart, den Zuschlag der
Gesellschafter erhalten. Angebliche Absprachen mit dem Nachbar SWMH,
der auch an der "Berliner Zeitung" interessiert sein soll, wies
Aschermann zurück. "An solchen Gesprächen ist nichts dran." (APA/dpa)