Wirtschaftsrecht
Venen-Check in der Apotheke
Fehlgeschlagen ist der Versuch der steirischer Ärztekammer einer Apothekerin Venenuntersuchungen durch eine Wettbewerbsklage zu verbieten. Dem Obersten Gerichtshof war es egal, ob Venenuntersuchungen nach dem Ärztegesetz womöglich Ärzten vorbehalten sind - solange sich dieser denkbare Vorbehalt nicht eindeutig aus dem Gesetzeswortlaut ergibt (OGH 4 Ob 161/02h). (gor)