Der Süddeutsche Verlag ist von der Weka-Gruppe in Kissing bei Augsburg auf 76,3 Mio. Euro Schadenersatz verklagt worden. Die Klage sei in diesen Tagen beim Landgericht Augsburg eingegangen, bestätigte der Vorsitzende Richter der 2. Kammer für Handelssachen, Karl-Heinz Haeusler, am Mittwoch einen entsprechenden Vorausbericht des Magazins "Stern". "Das ist auch für Handelssachen ein außergewöhnlich hoher Streitwert."

Termin frühestens im Februar

Die Klage sei noch nicht zugestellt, ein Termin könne frühestens im Februar anberaumt werden. Hintergrund des Streits ist ein geplatzter Kaufvertrag für die Fach- und Computerzeitschriftensparte von Weka in Höhe von 157 Mio. Euro. Vom Süddeutschen Verlage war bis Mittwochmittag keine Stellungnahme zu erhalten.

Ein weiteres beschleunigtes Verfahren über einen Teilbetrag von 10 Mio. Euro sei von Weka bereits eine Woche zuvor anhängig gemacht worden, sagte Haeusler. Als Gerichtstermin hierfür sei der 21. Jänner festgesetzt.

Kaufvertrag platzte

Der Süddeutsche Verlag, der mit 49 Prozent am STANDARD beteiligt ist, hatte den Angaben zufolge im April 2001 den Kaufvertrag unterschrieben. Da beide Verlage zu den großen der Branche gehörten, habe das Kartellamt jedoch Auflagen erteilt, deren Erfüllung sich hinzog. Im Jänner dieses Jahres ließ der Süddeutsche Verlag den Vertrag laut Weka mit der Begründung platzen, die Auflagen nicht fristgerecht erfüllen zu können. Zugleich war Haeuslers Angaben zufolge eine Bürgschaft zur Sicherung der Kaufpreisansprüche nicht weiter verlängert worden, so dass Weka nach dem Scheitern des Kaufvertrages keinen Zugriff auf die Gelder hatte.

Bisher sei der Gerichtskostenvorschuss der klagenden Weka-Gruppe über rund 600.000 Euro noch nicht bei Gericht eingegangen, sagte Haeusler. Der "Stern" berichtet hingegen, ein Betrag von 770.000 Euro sei bereits einbezahlt worden.

Süddeutscher Verlag weist Schadenersatzforderung zurück

Der Süddeutsche Verlag hat die Schadenersatzforderung zurückgewiesen. Der Verlag sehe einem möglichen Rechtsstreit gelassen entgegen, hieß es in einer Mitteilung. Nach Auffassung des Verlags gebe es keinerlei Rechtsgrundlage für eine Schadenersatzforderung. (APA/dpa)