Hollywood-Actrice wegen Ladendiebstahls zu Geldstrafe, Sozialdienst, Drogenentzugs-Programm und Psychotherapie verurteilt
Redaktion
,
Beverly Hills - Hollywood-Star Winona Ryder
("Hexenjagd") muss nicht ins Gefängnis. Die wegen Ladendiebstahls und
Vandalismus verurteilte Schauspielerin wurde am Freitag von einem
Richter in Beverly Hills zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe
verurteilt.
Richter Elden Fox verhängte außerdem eine Geldstrafe sowie die
Zahlung einer Entschädigung an das Kaufhaus Saks Fifth Avenue in Höhe
von insgesamt rund 10.000 Dollar (9.994 Euro). Ferner muss Ryder 480
Stunden Sozialdienst ableisten und sich einem Drogenentzugsprogramm
und einer Psychotherapie unterziehen. Nach kalifornischem Recht
drohte Ryder wegen der angeklagten Taten eine Höchststrafe von bis zu
drei Jahren Haft.
Der Richter warnte die 31-jährige Schauspielerin, erneut zu
stehlen. Dann müsste sie mit einer Gefängnisstrafe rechnen, sagte
Fox.
Ryder war im Dezember vergangenen Jahres in dem Nobelkaufhaus Saks
Fifth Avenue verhaftet worden. Sicherheitsbeamte fanden in den
Einkaufsackerln der Schauspielern unbezahlte Waren im Wert von
umgerechnet mehr als 5.500 Euro. Nach US-Medienberichten wurden auch
acht verschiedene Medikamente, darunter das starke Schlafmittel
Valium, bei ihr entdeckt.
Ryders Anwalt Mark Geragos stellte den Fall als Missverständnis
und seine Mandantin als Opfer von übereifrigen Sicherheitsleuten dar.
Der Hollywoodstar hatte in allen Anklagepunkten auf "nicht schuldig"
plädiert. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.