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New York - Die Verurteilten (alle Schwarze) seien völlig zu Unrecht wegen der Vergewaltigung einer damals 28 Jahre alten Joggerin im New Yorker Central Park über Jahre hinweg in Haft gewesen, heißt es in dem Schreiben des Staatsanwalts Robert Morgenthau vom Donnerstag an ein Bundesgericht in New York.

Ein anderer wegen Vergewaltigung verurteilter Mann hatte vor einem Jahr in einem Fernsehinterview eingeräumt, er habe die Frau damals vergewaltigt und brutal misshandelt. Eine DNA-Analyse bestätigte diese Darstellung inzwischen. Über die Annullierung der Urteile muss nun ein Bundesrichter entscheiden.

Die Verurteilten, die zum Zeitpunkt des Verbrechens minderjährig waren, haben ihre Haftstrafen zwischen fünf und 13 Jahren inzwischen abgesessen. Sie hatten die Tat zunächst gestanden, dann aber ihre Geständnisse zurückgezogen. Die Polizei habe die Aussagen erzwungen, argumentierten sie.

In einem umstrittenen Verfahren waren die Männer allein aufgrund ihrer anfänglichen Geständnisse verurteilt worden, der Justiz wurden keine anderen Beweise vorgelegt. Die Verurteilten hatten immer wieder beklagt, dass sie 4. Spalte wegen ihrer Hautfarbe ins Gefängnis mussten. Sie erwägen nun eine Schadensersatzklage gegen die Stadt New York.

Die Gewalttat hatte die New Yorker Bevölkerung 1990 schwer schockiert. Das Vergewaltigungsopfer, eine junge Bankangestellte, hatte schwere Verletzungen erlitten und mehr als drei Viertel ihres Bluts verloren. Sie lag wochenlang im Koma, die Ärzte nannten ihre Genesung ein "Wunder". In der Folge kam es zu einer erregten öffentlichen Diskussion über die Wiedereinführung der Todesstrafe im Bundesstaat New York. (AFP; DER STANDARD, Printausgabe, 6.12.2002)