Salzburg - Während sich Selbsthilfegruppen für erwachsene Betroffene von sexuellen Missbrauchserfahrungen meist selbst organisieren, wird bei Selbsthilfegruppen für Mädchen und junge Frauen professionelle Begleitung gebraucht. Um deren Finanzierung zu gewährleisten, organisierten der Soroptimist International Club Salzburg und die Frauenbüros Stadt und Land Salzburg, Mitte Oktober eine Charityveranstaltung im Schloss Mirabell zugunsten der "Selbsthilfegruppe Überlebt für Frauen mit sexuellen Missbrauchserfahrungen" - mit einem Erlös von 7.100 Euro.

Hintergrund

Mädchen und Buben haben, sofern nicht offiziell Anzeige erstattet wurde - nicht die Möglichkeit oder den Mut, Therapiekostenzuschüsse über die Versicherungen zu beanspruchen, da sie noch beim Täter mitversichert sind bzw. die Familie oftmals den Missbrauch verdecken will. Die Therapie ist ohne Unterstützung für sie nicht finanzierbar. Je früher jedoch die Betroffenen Hilfestellungen erhalten, desto leichter können sie das Erlebte bewältigen.

Erwachsene Opfer, welche die Täter aus verschiedenen Gründen nicht angezeigt haben, müssen die Therapie aus eigener Tasche bezahlen. Für viele ist dies finanziell kaum verkraftbar, sie lassen sich aus diesem Grund entweder gar nicht auf eine Therapie ein oder brechen diese vorzeitig ab.

Bewältigung ein jahrelanger Prozess

Sexueller Missbrauch kommt oftmals erst während der Therapie ­ nach Aufbau eines Vertrauensverhältnisses heraus. Die Bewältigung desselben ist ein jahrelanger Prozess. In dieser Phase müssen sich Betroffene immer wieder mit der Schwierigkeit der Genehmigung und Finanzierung der Therapie durch die Kassen oder im zuge eines Regressanspruches auseinandersetzen. Eine Verlängerung der Psychotherapie beinhaltet ständiges Bangen und Bittstellungen der Betroffenen, was den Therapieverlauf negativ beeinflusst. Die anfallenden Kosten sind enorm. Damit die Aufarbeitung der sexuellen Gewalterfahrung nicht an den Kosten scheitert, möchte die Selbsthilfegruppe "hierfür Überbrückungshilfen schaffen".

Während Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit einer kostenlosen Prozessbegleitung gewährt wird, haben erwachsene Frauen (wenn der sexuelle Missbrauch schon verjährt ist) keinerlei Opferschutzansprüche mehr. Sie können eine Zivilrechtsklage einreichen, haben aber keinen Anspruch auf Prozessbegleitung und mit hohen Anwaltskosten (z.B. bei Verleugnung) zu rechnen. Durch Abhängigkeiten, Schuldgefühle, Zweifel am eigenen Ich und viele andere Faktoren wagen sich aber viele der Frauen erst sehr spät, Anzeige zu erstatten. Neben der damit verbundenen psychischen Belastung kommen die Ängste um die Finanzierung des Prozesses hinzu. Mit den Geldern sollen Betroffene unterstützt werden, die Täter zur Verantwortung zu ziehen. (red)