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Kärntner Zeitgeschichte: 1972 wurden zweisprachige Ortstafeln zerstört (zum Vergrößern)

Archivbild: APA/Eggenberger

Wien/Klagenfurt - Einige Slowenenvertreter wollen nach dem Scheitern der Konsensgespräche über die zweisprachigen Ortstafeln neuerlich klagen. In mehreren Individualbeschwerden kündigt eine Gruppe rund um den Rechtsanwalt Rudi Vouk an, die Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln in Südkärnten erzwingen und notfalls "jeden Ort einzeln durchfechten" zu wollen, berichtet die "Presse".

Vor einem Jahr veröffentlichte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das sogenannte "Ortstafel-Erkenntnis". Das Höchstgericht hatte damals Teile des Volksgruppengesetzes und mehrerer Verordnungen aufgehoben und eine Reparaturfrist bis Ende 2002 eingeräumt. Die Frist wird aber tatenlos verstreichen. Ein Vorschlag, der eine Verdoppelung der zweisprachigen Tafeln in Südkärnten von derzeit 70 auf 148 bedeutet hätte, wurde von der Minderheit abgelehnt. Juristisch ist mit Verstreichen der Frist der Weg für neuerliche Beschwerden frei.

"Erpressungsversuche"

Während Bernard Sadovnik, der Obmann des Rates der Kärntner Slowenen, nach wie vor auf Verhandlungen setzt, will Vouk nicht mehr warten: "Wenn man nicht einmal eine Minimalvariante umsetzt, hört sich für mich der Dialog auf." Außerdem habe es "Erpressungsversuche" gegeben, weil etwa die Existenz des slowenischen Senders "Radio Dva" mit der Ortstafelfrage verknüpft worden sei.

Da in Kärnten im März 2003 Gemeinderatswahlen und im Frühjahr 2004 Landtagswahlen anstehen, scheint das "Fenster" für eine friedliche Lösung vorerst vorbei zu sein. "Die Slowenenvertreter haben sich durch ihre Blockade eine Konsenslösung selber vermasselt", heißt es im Büro des sachlich zuständigen Bundeskanzlers Wolfgang Schüssel (V). In Kärnten hat die FPÖ bereits signalisiert, dass sie die Minderheitenfrage in die Wahlkämpfe tragen will. Die rechtliche Lage wird allerdings immer schwerer fassbar. Schon im Jahr 2000 hatte der VfGH Teile der Amtssprachenverordnung aufgehoben - auch damals verstrich die Reparaturfrist tatenlos. Bis heute fehlt eine neue Regelung für das Recht auf Gebrauch des Slowenischen als Amtssprache. Im Bezirk Völkermarkt gilt deshalb eine kuriose Beweislastumkehr - jede Gemeinde müsste dem Bürger beweisen, dass sie nicht zweisprachig ist. In Klagenfurt-Land könnte die Verordnung jederzeit zu Fall gebracht werden, in Villach-Land ist unklar, ob sie gilt. "Das sind anarchische Zustände", sagt Vouk. (APA)