Geschlechterpolitik
"Typisch weiblich"
Zahl der geringfügig Beschäftigten erreicht Höhepunkt
Wien - Die Zahl der geringfügig Beschäftigten hat im
November mit 215.739 einen neuen Rekordwert erreicht. Nach Angaben
des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger waren 62.507 Männer
und 153.232 Frauen geringfügig beschäftigt. Dazu kommen noch 25.004
so genannte Freie Dienstverträge im abgelaufenen Monat. Hier lautet
die Aufteilung 12.616 Männer und 12.388 Frauen. Der/die Freie DienstnehmerInnen gilt in der Sozialversicherung zwar als
Unselbstständige/r, aber in allen anderen Bereichen als
Selbstständige/r. Das heißt, im steuerlichen Bereich ist er
einkommenssteuerpflichtig, im Arbeitsrecht gelten überhaupt keine
Normen, er hat keinen Urlaubsanspruch, keinen Abfertigungsanspruch
und keinen Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall.
1998 wurden geringfügig Beschäftigte in die Sozialversicherung
aufgenommen. Sie können selbst entscheiden, ob sie
Sozialversicherungsbeiträge bezahlen wollen oder nicht. Für den/die
DienstgeberIn ist die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen dann
Pflicht, wenn er mehrere geringfügig Beschäftigte angestellt hat, die
zusammen mehr als das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze
(derzeit 301,54 Euro/4.149,28 Schilling) verdienen. (APA)