Wien - Die Zahl der geringfügig Beschäftigten hat im November mit 215.739 einen neuen Rekordwert erreicht. Nach Angaben des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger waren 62.507 Männer und 153.232 Frauen geringfügig beschäftigt. Dazu kommen noch 25.004 so genannte Freie Dienstverträge im abgelaufenen Monat. Hier lautet die Aufteilung 12.616 Männer und 12.388 Frauen. Der/die Freie DienstnehmerInnen gilt in der Sozialversicherung zwar als Unselbstständige/r, aber in allen anderen Bereichen als Selbstständige/r. Das heißt, im steuerlichen Bereich ist er einkommenssteuerpflichtig, im Arbeitsrecht gelten überhaupt keine Normen, er hat keinen Urlaubsanspruch, keinen Abfertigungsanspruch und keinen Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall. 1998 wurden geringfügig Beschäftigte in die Sozialversicherung aufgenommen. Sie können selbst entscheiden, ob sie Sozialversicherungsbeiträge bezahlen wollen oder nicht. Für den/die DienstgeberIn ist die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen dann Pflicht, wenn er mehrere geringfügig Beschäftigte angestellt hat, die zusammen mehr als das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 301,54 Euro/4.149,28 Schilling) verdienen. (APA)