Wien - Eine ganz neue Berechnungsmethode soll zu einer eigenständigen Alterssicherung der Frauen führen: Die pensionsrechtlichen Nachteile, die Frauen durch die Übernahme gesellschaftlich wichtiger Aufgaben wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen erleiden, könnten durch eine Ausweitung der Anrechnung von Ersatzzeiten und durch eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage ausgeglichen werden. Im Falle der Scheidung wird das Pensionssplitting - Anwartschaften beider Partner werden zusammengerechnet und neu aufgeteilt - als Lösung genannt. Die Einführung eines Grundsicherungsmodells fand in der Kommission keine Mehrheit.Zur Finanzierung stellen die ExpertInnen neben dem "Verursacherprinzip" über Flaf oder Steuermittel auch zur Diskussion, dass die erst ab 2019 geplante Angleichung des Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer vorgezogen wird. (DER STANDARD, Printausgabe 11.12.2002)