Schüssel: Termindiskussion mit Türkei "Armutszeugnis für EU"
Kanzler verteidigt Verzicht auf Fahrtenobergrenze
Redaktion
,
Wien - Die Diskussion um einen Termin für die
Beitrittsverhandlungen der Türkei seien ein "Armutszeugnis" für die
Europäische Union, vor dem "historischen EU-Gipfel" von Kopenhagen, sagte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel am Dienstag im
Hauptausschuss des Nationalrates im Parlament. Den Vorwurf
von SP-Europasprecher Caspar Einem, dass Österreich am Vorabend der
EU-Erweiterung vor einem "Scherbenhaufen" stehe und ein "schwaches"
Ergebnis beim Melker Prozess zum südböhmischen Atomkraftwerk Temelin
erreicht habe, wies Schüssel zurück.
Schüssel ließ keinen Zweifel daran, dass die kommenden
Verhandlungen um eine Nachfolgeregelung des Transitvertrages sehr
hart sein würden, nachdem auch die EU-Außenminister am Dienstag ohne
Ergebnis auseinander gegangen sind. Er habe nie einen Zweifel daran
gelassen, dass die Mengenbeschränkung (108-Prozent-Klausel) falle,
sagte der Bundeskanzler.
Es sei überhaupt nur durch einen Verzicht auf die Mengenobergrenze
für Transitfahrten möglich gewesen, in Verhandlungen über eine
Verlängerung des Transitvertrages zu kommen.
Schüssel will auf einer dreijährigen Übergangsfrist bestehen, bei
der die schadstoffärmeren Lkw-Euro- 4 miteingeschlossen seien.
Sollten die Euro-4 liberalisiert werden, dann müsse es im Gegenzug
dazu zu einer substanziellen Kürzung der Öko-Punkte kommen. Auf jeden
Fall müsse eine Nachfolgeregelung ganz Österreich einschließen. Man
brauche eine Garantie, dass Österreich in der Ökobilanz gut
aussteige, sagte der Bundeskanzler. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.