Mensch
Stanford-Universität wird embryonale Stammzellen klonen
Institutsleiter Weissman vehementer Verfechter entsprechender Forschung - Australien ebenfalls für Stammzellenforschung
San Francisco - Die Stanford-Universität hat als erste
US-Hochschule die Absicht erklärt, embryonale Stammzellen zu klonen.
Das Projekt wird von einem anonymen Förderer mit umgerechnet 11,87 Mill. Euro unterstützt und soll sich vor allem der
Krebs- und Stammzellenforschung widmen, wie die Universität am
Dienstag mitteilte. Andere Forschungseinrichtungen sollten Zugang zu
jeder Art von Stammzellen erhalten, die möglicherweise gewonnen
würden. Leiter des neuen Instituts ist der Medizinprofessor Irving
Weissman, ein vehementer Verfechter der Stammzellenforschung. Er
wehrt sich gegen Vorwürfe, Embryonen klonen zu wollen. Weissman
sagte, man werde für das Projekt embryonale Stammzellen
ausschließlich zur Erforschung von Krankheiten verwenden. Das
Schaffen menschlicher Stammzell-Linien sei nicht das gleiche wie
Klonen.
Vorgangsweise
Die Stammzellen sollen gewonnen werden, indem DNA einer
krankhaften adulten Stammzelle in eine Eizelle eingesetzt wird.
Gleichwohl würde so eine exakte genetische Kopie des Spenders der
adulten Zelle entstehen, ließe man die Eizelle weiter wachsen. Ronald
Green, Vorsitzender einer Ethikkommission zur Stammzellforschung,
begrüßte das Forschungsprojekt. Allerdings sei "Klonen" der
zutreffende Begriff für die geplante Forschung.
Embryonale Stammzellen sind in ihrer Entwicklung noch nicht
festgelegt und dadurch "Alleskönner". Binnen weniger Wochen gehen aus
ihnen alle rund 200 verschiedene Zelltypen des Menschen hervor.
Dieses Potenzial will die Wissenschaft zur Heilung schwerer
Krankheiten nutzen. Kirchliche Gruppen und Abtreibungsgegner sind
gegen die Forschung.
Australisches Parlament stimmte für Stammzellenforschung
Das australische Parlament hat am Mittwoch
einen Gesetzentwurf gebilligt, der die eingeschränkte Forschung an
menschlichen Stammzellen zulassen soll. Wissenschafter hoffen, die
Forschung werde zu neuen Behandlungsmöglichkeiten führen. Die
Unterzeichnung des Gesetzestextes seitens des Generalgouverneurs ist
nur noch eine Formalität, Ende des Jahres könnte die Regelung dann in
Kraft treten.
Demnach wäre die Forschung an 60.000 eingefrorenen Embryonen, die
bis zum April diesen Jahres in Kliniken zur künstlichen Befruchtung
angefallen sind, für zunächst drei Jahre erlaubt. Nach Ablauf der
Frist könnte die Forschung an weiteren überschüssigen Embryonen aus
In-Vitro-Befruchtungen gestattet werden - allerdings nur, wenn die
Regierung sicher ist, die keine Embryonen ausschließlich zu
Forschungszwecken erzeugt werden.
(APA/AP)