Wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Beamtenbeleidung - Kassationsgericht entscheidet in den nächsten Wochen
Redaktion
,
Rom - Dem Chef der italienischen Lega Nord und
Reformenminister, Umberto Bossi, droht das Gefängnis. Das römische
Kassationsgericht muss in den nächsten Wochen über eine Haftstrafe
entscheiden, zu der Bossi in Mailand im November 2001 verurteilt
worden war. Bossi sowie seine "rechte Hand", Arbeitsminister Roberto
Maroni, waren wegen Beamtenbeleidigung und Widerstands gegen die
Staatsgewalt von einem Mailänder Berufungsgericht zu fünf Monaten
Haft verurteilt worden. Am 18. September 1996 hatten die
Lega-Vertreter versucht, die Durchsuchung des Mailänder Parteisitzes
der Lega Nord zu verhindern.
Haft für fünf weitere Spitzenpolitiker der Lega Nord
Weitere fünf Spitzenpolitiker der Lega Nord, darunter der
EU-Abgeordneten Mario Borghezio und der Vizepräsident des römischen
Senats, Roberto Calderoli, wurden ebenfalls zu acht Monaten Haft
verurteilt. Die Polizei war auf der Suche nach Dokumenten, die
angebliche umstürzlerische Pläne der Lega Nord hätten beweisen
sollen, welche damals einen separatistischen Kurs eingeschlagen
hatte. Die Durchsuchung war von der Staatsanwaltschaft in Verona
angeordnet worden, die gegen Bossi wegen "Anschlags auf die nationale
Einheit" ermittelte.
Ex-Innenminister und einige Polizisten leicht verletzt
Nach Ansicht der Lega hätte der Staatsanwalt eine
Sondergenehmigung des Parlaments gebraucht, um den Sitz der Lega Nord
und das Büro des Lega-Chefs zu durchsuchen, da dieser Abgeordneter
ist. Bei den Handgreiflichkeiten vor der Durchsuchung wurden der
ehemalige Innenminister Maroni und einige Polizisten leicht verletzt
und ins Spital eingeliefert.
Abgeordnetenkammer will beim Verfassungsgericht Einspruch einreichen
Da Bossi bereits wegen anderer Vergehen, darunter Verunglimpfung
der italienischen Fahne, zu 20 Monaten Haft verurteilt worden war,
droht ihm das Gefängnis, sollte das Kassationsgericht die
fünfmonatige Haftstrafe bestätigen. Die Abgeordnetenkammer, der er
als Parlamentarier angehört, will ihn jedoch verteidigen und beim
Verfassungsgericht Einspruch gegen die 1996 angeordneten
Bürodurchsuchungen einreichen, berichteten italienische Medien.(APA)
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