Wien - Mögliche Wende im Fall H. Berger: Ein DNA-Gutachten entlastet den 36-jährigen ÖBB-Schlosser, der im Verdacht steht, in Graz und Wien vier Prostituierte umgebracht zu haben.Keine Übereinstimmung im DNA Gutachten Eine Expertise der Innsbrucker Gerichtsmedizin hat ergeben, dass es in zwei Mordfällen zwischen dem sichergestellten Beweismaterial - Haare, Hautreste unter den Fingernägeln der getöteten Frauen sowie Spuren am verwendeten Fesselwerkzeug - und der Erbsubstanz des Mannes keine Übereinstimmung gibt. Das erklärte am Mittwoch, Otto Schneider, Erster Staatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wien. Erhebungen sind noch nicht abgeschlossen "Die Erhebungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen", betonte Schneider. Es sei "zu wenig Material" vorhanden gewesen, um damit eindeutige Ergebnisse ziehen zu können. Der zuständige Sachbearbeiter habe jetzt den Kriminalpsychologen Thomas Müller mit einem Gutachten beauftragt. Müller soll ein Täterprofil erstellen und klären, ob dieses zu Bergers Persönlichkeitsstruktur "passt". "Danach wird man sehen, in wie vielen Fällen Anklage erhoben wird", sagte Schneider. Er rechnet diesbezüglich mit einer Entscheidung "in wenigen Wochen". Mordfälle Die DNA-Expertise betrifft die Mordfälle Eva M. und Evelyne M., die 1994 bzw. 1995 - nachdem Berger aus der Steiermark nach Wien verzogen war - in der Bundeshauptstadt zu Tode gekommen sind. Nach seiner Festnahme - Berger soll am 6. Juni 2002 die 52-jährige Gunstgewerblerin Elisabeth S. in Wien-Penzing nach dem Liebesspiel geschlagen, gewürgt, mit einem Lederband erdrosselt und mit einer Eisensäge zerstückelt haben - hatte er zunächst auch diese Fakten sowie den ins Jahr 1989 datierenden Mord an der Grazer Prostituierten Gertraude S. zugegeben. Geständnisse widerrufen Später hat Berger diese Geständnisse widerrufen und seine ersten Angaben damit erklärt, er habe "nur Ruhe haben wollen". Für Verteidiger Christian Werner ist mit dem nun vorliegenden Gutachten klar, dass die behauptete Serientäterschaft "erschüttert" ist, wie er am Mittwoch im Gespräch mit der APA feststellte: "Den Fall Elisabeth S. gibt er grundsätzlich weiter zu. An den anderen ist nix dran." Zuletzt soll der ÖBB-Schlosser das gewaltsame Ende der 52-jährigen Prostituierten als verunglückten Ausgang einer härteren Sexualpraktik und nicht als vorsätzliches, in Richtung Tötung gerichtetes Handeln dargestellt haben. (APA)