Österreich
Prostituiertenmorde: DNA-Analyse teilentlastet ÖBB-Schlosser
Neues Gutachten stellt Serientäterschaft um Mordfälle an vier Frauen in Frage
Wien - Mögliche Wende im Fall H. Berger: Ein
DNA-Gutachten entlastet den 36-jährigen ÖBB-Schlosser, der im
Verdacht steht, in Graz und Wien vier Prostituierte umgebracht zu
haben.Keine Übereinstimmung im DNA Gutachten
Eine Expertise der Innsbrucker Gerichtsmedizin hat ergeben,
dass es in zwei Mordfällen zwischen dem sichergestellten
Beweismaterial - Haare, Hautreste unter den Fingernägeln der
getöteten Frauen sowie Spuren am verwendeten Fesselwerkzeug - und der
Erbsubstanz des Mannes keine Übereinstimmung gibt. Das erklärte
am Mittwoch, Otto Schneider, Erster Staatsanwalt und
Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wien.
Erhebungen sind noch nicht abgeschlossen
"Die Erhebungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen", betonte
Schneider. Es sei "zu wenig Material" vorhanden gewesen, um damit
eindeutige Ergebnisse ziehen zu können. Der zuständige Sachbearbeiter
habe jetzt den Kriminalpsychologen Thomas Müller mit einem Gutachten
beauftragt. Müller soll ein Täterprofil erstellen und klären, ob
dieses zu Bergers Persönlichkeitsstruktur "passt". "Danach wird man
sehen, in wie vielen Fällen Anklage erhoben wird", sagte Schneider.
Er rechnet diesbezüglich mit einer Entscheidung "in wenigen Wochen".
Mordfälle
Die DNA-Expertise betrifft die Mordfälle Eva M. und Evelyne M.,
die 1994 bzw. 1995 - nachdem Berger aus der Steiermark nach Wien
verzogen war - in der Bundeshauptstadt zu Tode gekommen sind. Nach
seiner Festnahme - Berger soll am 6. Juni 2002 die 52-jährige
Gunstgewerblerin Elisabeth S. in Wien-Penzing nach dem Liebesspiel
geschlagen, gewürgt, mit einem Lederband erdrosselt und mit einer
Eisensäge zerstückelt haben - hatte er zunächst auch diese Fakten
sowie den ins Jahr 1989 datierenden Mord an der Grazer Prostituierten
Gertraude S. zugegeben.
Geständnisse widerrufen
Später hat Berger diese Geständnisse widerrufen und seine ersten
Angaben damit erklärt, er habe "nur Ruhe haben wollen". Für
Verteidiger Christian Werner ist mit dem nun vorliegenden Gutachten
klar, dass die behauptete Serientäterschaft "erschüttert" ist, wie er
am Mittwoch im Gespräch mit der APA feststellte: "Den Fall Elisabeth
S. gibt er grundsätzlich weiter zu. An den anderen ist nix dran."
Zuletzt soll der ÖBB-Schlosser das gewaltsame Ende der 52-jährigen
Prostituierten als verunglückten Ausgang einer härteren Sexualpraktik
und nicht als vorsätzliches, in Richtung Tötung gerichtetes Handeln
dargestellt haben. (APA)