Gut zehn Jahre nach der Eingliederung der Siemens-Nixdorf AG (SNI) droht dem Münchener Technologiekonzern Siemens AG eine Nachzahlung in dreistelliger Millionen-Euro-Höhe an die damals ausstehenden Aktionäre des Paderborner Unternehmens. Nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf kündigte die Vorsitzende Richterin Anne-Jose Paulsen am Mittwoch eine Entscheidung für Mitte Jänner an. Vor den Verhandlungspartnern hatte sie zuvor Berechnungen des Senats präsentiert, nach denen das Umtauschverhältnis bei 4,34 zu 1 liegen könnte.Ursprüngliches Umtauschverhältnis verdoppelt Einer der Beschwerdeführer der SNI-Aktionäre, der Dortmunder Rechtsanwalt Ulrich Staubach, sagte im Anschluss an die Verhandlung, er erwarte, dass das OLG in seinem Urteil bei diesem Verhältnis bleiben werde. Damit würde der Wert von Siemens-Nixdorf gegenüber dem von Siemens aufgewertet, allerdings nicht so stark wie noch in der Vorinstanz veranschlagt. Die 4,8 Prozent außenstehenden SNI-Aktionäre hatten bei der Eingliederung ihres Unternehmens 1992 für sechs ihrer Aktien einen Anteilsschein der Siemens AG erhalten. Das Landgericht Dortmund hatte im Dezember 2000 nach zahlreichen Klagen das ursprüngliche Umtauschverhältnis zu Gunsten von SNI auf 3 zu 1 verdoppelt. Dagegen hatte wiederum die Siemens AG Beschwerde eingelegt. Sollte das OLG jetzt tatsächlich ein Verhältnis von 4,34 zu 1 festlegen, würde dies nach Berechnungen von Staubach bedeuten, dass die SNI-Aktionäre noch zusätzliche Siemens-Aktien im Wert von rund 120 Mio. Euro erhalten würden. Vor zwei Jahren hatte Staubach noch - auf Grund des damals höheren Siemens-Kurses und des günstiger veranschlagten Umtauschverhältnisses - von möglichen Nachzahlungen im Wert von rund 500 Mio. Euro gesprochen. Unterschiedliche Berechnungen Hintergrund des andauernden Streits sind unterschiedliche Berechnungen zum Wert der beiden Unternehmen, die sich zum einen auf das Ertragswertverfahren und zum anderen auf den Börsenkurs beziehen. Allein bei Siemens-Nixdorf hätten beide Ansätze einen Unterschied von rund 300 Mio. Euro ausgemacht, bei Siemens sogar 5,5 Mrd. Euro, sagte die Vorsitzende Richterin Paulsen. Ihr Umtauschverhältnis von 4,34 zu 1 beruht auf den Börsenwert beider Unternehmen in dem entsprechenden Zeitraum. Dabei ging das Gericht von einem Durchschnittskurs bei SNI von 150,26 DM (76,8 Euro) und bei Siemens von einem Wert von 651,81 DM je Aktie aus.(APA/vwd)