IT-Business
Siemens droht Nachzahlung an SNI-Aktionäre
In dreistelliger Millionen-Höhe
Gut zehn Jahre nach der Eingliederung der
Siemens-Nixdorf AG (SNI) droht dem Münchener Technologiekonzern
Siemens AG eine Nachzahlung in dreistelliger Millionen-Euro-Höhe an
die damals ausstehenden Aktionäre des Paderborner Unternehmens. Nach
einer mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG)
Düsseldorf kündigte die Vorsitzende Richterin Anne-Jose Paulsen am
Mittwoch eine Entscheidung für Mitte Jänner an. Vor den
Verhandlungspartnern hatte sie zuvor Berechnungen des Senats
präsentiert, nach denen das Umtauschverhältnis bei 4,34 zu 1 liegen
könnte.Ursprüngliches Umtauschverhältnis verdoppelt
Einer der Beschwerdeführer der SNI-Aktionäre, der Dortmunder
Rechtsanwalt Ulrich Staubach, sagte im Anschluss an die Verhandlung,
er erwarte, dass das OLG in seinem Urteil bei diesem Verhältnis
bleiben werde. Damit würde der Wert von Siemens-Nixdorf gegenüber dem
von Siemens aufgewertet, allerdings nicht so stark wie noch in der
Vorinstanz veranschlagt. Die 4,8 Prozent außenstehenden SNI-Aktionäre
hatten bei der Eingliederung ihres Unternehmens 1992 für sechs ihrer
Aktien einen Anteilsschein der Siemens AG erhalten. Das Landgericht
Dortmund hatte im Dezember 2000 nach zahlreichen Klagen das
ursprüngliche Umtauschverhältnis zu Gunsten von SNI auf 3 zu 1
verdoppelt.
Dagegen hatte wiederum die Siemens AG Beschwerde eingelegt. Sollte
das OLG jetzt tatsächlich ein Verhältnis von 4,34 zu 1 festlegen,
würde dies nach Berechnungen von Staubach bedeuten, dass die
SNI-Aktionäre noch zusätzliche Siemens-Aktien im Wert von rund 120
Mio. Euro erhalten würden. Vor zwei Jahren hatte Staubach noch - auf
Grund des damals höheren Siemens-Kurses und des günstiger
veranschlagten Umtauschverhältnisses - von möglichen Nachzahlungen im
Wert von rund 500 Mio. Euro gesprochen.
Unterschiedliche Berechnungen
Hintergrund des andauernden Streits sind unterschiedliche
Berechnungen zum Wert der beiden Unternehmen, die sich zum einen auf
das Ertragswertverfahren und zum anderen auf den Börsenkurs beziehen.
Allein bei Siemens-Nixdorf hätten beide Ansätze einen Unterschied von
rund 300 Mio. Euro ausgemacht, bei Siemens sogar 5,5 Mrd. Euro, sagte
die Vorsitzende Richterin Paulsen. Ihr Umtauschverhältnis von 4,34 zu
1 beruht auf den Börsenwert beider Unternehmen in dem entsprechenden
Zeitraum. Dabei ging das Gericht von einem Durchschnittskurs bei SNI
von 150,26 DM (76,8 Euro) und bei Siemens von einem Wert von 651,81
DM je Aktie aus.(APA/vwd)