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Arbeitslosen Müttern wird häufig das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe für mindestens sechs Wochen gesperrt.
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Linz/Wien - Vier Fälle von arbeitslosen Müttern, denen das Arbeitslosengeld beziehungsweise die Notstandshilfe gestrichen wurden, hat jetzt die oberösterreichische Arbeiterkammer vor den Verwaltungsgerichtshof gebracht. "Die Betreuungspflichten werden bei der Zumutbarkeit von Jobs nicht berücksichtigt", nannte der Präsident der OÖ. Arbeiterkammer, Hubert Wipplinger, am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Linz den Grund für diesen Schritt.

Unannehmbare Situation generiert

Die Arbeiterkammer erläuterte bei der Pressekonferenz die derzeitige Situation: "Auf Grund der bestehenden Gesetzeslage werden bei der Beurteilung, ob eine vom Arbeitsmarktservice vermittelte Beschäftigung innerhalb des Wohnortes zumutbar ist, Sorge- und Betreuungspflichten nicht berücksichtigt". Arbeitslosen Müttern würden daher häufig das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe für mindestens sechs Wochen gesperrt, sie "haben aber den Job nur deswegen nicht annehmen können, weil die Arbeitszeit nicht mit der Betreuung ihrer Kinder vereinbar war", so Wipplinger.

Mittelbare Diskriminierung

Das sei, so die Kammer, "europarechtswidrig", weil "so gut wie ausschließlich Frauen betroffen sind und deshalb eine mittelbare Diskriminierung vorliegt", wurde bei der Pressekonferenz betont. Auf Betreiben der OÖ. Arbeiterkammer sind daher jetzt vier diesbezügliche Fälle beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Die Kammer appellierte auch an weitere betroffene Frauen, sich zu melden. "Wir sichern ihnen Unterstützung zu, wenn jemand Berufung gegen eine Sperre des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe einlegen möchte".

Präsident Wipplinger: "Da wird einerseits immer die drohende Verwahrlosung unserer Kinder an die Wand gemalt, aber wenn Mütter Beruf und Betreuungspflichten unter einen Hut bringen wollen und deshalb eben nicht rund um die Uhr einsetzbar sind, dann gelten sie als arbeitsunwillig. Das ist zynisch und alles andere als familienfreundlich".

Abfederungsversuche

Roman Obrovski, der Leiter des Arbeitsmarktservice in Oberösterreich, bestätigt die in diesem Zusammenhang schon seit Jahrzehnten geltende Rechtslage. Grund sei, "Ausweichstrategien" zu verhindern, wenn jemandem eine zumutbare Arbeit angeboten werde. Das AMS habe aber eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um gerade bei arbeitslosen Müttern, die einen Job annehmen, Härtefälle zu mildern. So gebe es beispielsweise eine Kinderbetreuungsbeihilfe, außerdem finanziere das AMS die Ausbildung und den Einsatz von Tagesmüttern im Fall von Frauen, die eine Arbeit in Aussicht, aber niemanden für die Kinderbetreuung haben, so Obrovski. (APA)