Innsbruck - Trotz unerwarteter Turbulenzen scheint eine Einigung über die Schadenersatzzahlung an die fünf pflegebedürftigen Opfer der Bergisel-Tragödie in Sicht. Land Tirol, die Versicherungen der Stadt Innsbruck und des Veranstalters und die Anwälte der Betroffenen haben sich drei Jahre nach dem Unglück vom 4. Dezember 1999 auf eine Aufteilung der Schadenssumme geeinigt. Landeshauptmann Herwig van Staa gab sie am Donnerstag erstmals bekannt.Beim Schlussbewerb des damals im Bergisel-Stadion abgehaltenen Snowboardwettbewerbs, dem Air&Style-Contest, war es zu einer Massenpanik gekommen. Fünf Menschen starben im Stadion, fünf junge Personen wurden zu lebenslangen Pflegefällen, insgesamt wurden 38 Menschen verletzt. Das Land bezahlt nun 1,2 Millionen Euro und verzichtet auf Regress beim Landespflegegeld von 600.000 Euro. Die Generali zahlt für die Stadt Innsbruck 1,4 Millionen, die Uniqua für den damaligen Veranstalter fünf Millionen Euro. 7,5 Millionen Euro erhalten die Betroffenen (abgesehen vom Pflegegeld), 200.000 Euro die Anwälte. "Großzügige Lösung" Van Staa - sichtlich erbost wegen zuletzt laut gewordener Kritik - unterstrich am Donnerstag in einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz das Bemühen der Stadt und des Landes, zu einer "großzügigen Lösung" zu kommen. Die Familien sollten nicht "in Prozesse verwickelt und ein Strafverfahren bis hinauf zum OGH führen müssen". Das zivilgerichtliche Urteil erster Instanz - wie berichtet wurde eine Haftung des Landes für das Veranstaltungsamt und eine Haftung der Stadt als Vermieterin des Stadions festgestellt - sei "sehr hilfreich" gewesen, so van Staa. Zunächst hatte sich die Versicherung der Stadt in Sorge um unabschätzbare Rechtsfolgen geweigert zu bezahlen. Das Risiko eines Strafverfahrens, so van Staa, wäre für die Betroffenen jedoch hoch gewesen. Deshalb sollte ein Prozess vermieden werden. Das Land hafte aus "keinem Titel des Verschuldens". Verärgert zeigte sich van Staa, dass am Dienstag eine bereits unterschriftsreife Einigung durch den plötzlichen Einspruch eines Anwalts nochmals nicht zustande kam. Der Anwalt hatte gefordert, dass zwei Darlehen für zwei betroffene Familien aus dem Landes-Sozialfonds in der Höhe von je einer Million Schilling nicht mehr zurückgezahlt werden müssten. Das Land sah sich aus Gründen der Gleichbehandlung nicht in der Lage, dieser Forderung nachzukommen. Der Fonds verwaltet als eine eigene Rechtspersönlichkeit Darlehen für weitere 418 meist durch Unfälle schwer verletzte Personen Am Donnerstag schlug van Staa vor, dass für die Familien der Bergisel-Opfer die Rückzahlung des Darlehens vorerst gestundet werden solle. "Ich möchte keinen Streit wegen dieser Summen." (bs, DER STANDARD Printausgabe 13.12.2002)