Innsbruck - "Empört" über die Gebühren für Behebungen am Bankomat hat sich am Freitag der Tiroler AK-Chef Fritz Dinkhauser (V) gezeigt. Er sprach von einem "unzulässigen Eingriff" in bestehende Verträge. "Zuerst haben die Banken den Kunden den bargeldlosen Zahlungsverkehr schmackhaft gemacht", sagte Dinkhauser. Nachdem sich die Kunden umgestellt hätten und bei vielen Schalterhallen Bargeld überhaupt nur noch am Automat behoben werden könne, würden Gebühren verlangt, kritisierte er. Dies sei "ungeheuerlich". Auf der einen Seite würden Personalkosten eingespart. Auf der anderen Seite würden die Konsumenten mit zusätzlichen Kosten belastet. Für die Bargeldbehebung am Bankomat müsse bereits jetzt eine so genannte Buchungszeilengebühr bezahlt werden, sagte der Tiroler AK-Chef. "Wenn Bankomatgebühren eingeführt werden, wird der Kunde für den gleichen Vorgang doppelt zur Kassa gebeten". Das sei nicht zu "rechtfertigen". Auch rechtlich sei die nunmehrige Einführung von Bankomatgebühren unzulässig. Der Kunde habe mit der Bank für die Gültigkeitsdauer der Bankomatkarte allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart, die jetzt einseitig abgeändert werden sollen. "Ein solcher Eingriff in einen abgeschlossenen Vertrag ist jedoch nicht zulässig", sagte Dinkhauser. Der Tiroler AK-Chef forderte den "zuständigen Minister" auf, durch gesetzliche Rahmenbedingungen die "einseitigen Belastungen der Konsumenten durch die Banken" zu unterbinden. Dazu gehöre auch die Regelung einer verbindlichen Überweisungsdauer von maximal zwei Bankarbeitstagen. Das "Körberlgeld", das die Banken durch die derzeitige Wertstellungspraxis erzielen würden, sei ebenfalls gesetzlich zu unterbinden. Derzeit würden Belastungen sofort wertgestellt. Bei Guthaben geschehe dies mit Verzögerung, kritisierte Dinkhauser. (APA)