Banken
AK-Dinkhauser "empört" über Gebühr
Tiroler Arbeiterkammer-Chef erkennt "unzulässigen Eingriff in bestehende Verträge"
Innsbruck - "Empört" über die Gebühren für Behebungen am
Bankomat hat sich am Freitag der Tiroler AK-Chef Fritz Dinkhauser (V)
gezeigt. Er sprach von einem "unzulässigen Eingriff" in bestehende
Verträge. "Zuerst haben die Banken den Kunden den bargeldlosen
Zahlungsverkehr schmackhaft gemacht", sagte Dinkhauser. Nachdem sich
die Kunden umgestellt hätten und bei vielen Schalterhallen Bargeld
überhaupt nur noch am Automat behoben werden könne, würden Gebühren
verlangt, kritisierte er. Dies sei "ungeheuerlich". Auf der einen
Seite würden Personalkosten eingespart. Auf der anderen Seite würden
die Konsumenten mit zusätzlichen Kosten belastet.
Für die Bargeldbehebung am Bankomat müsse bereits jetzt eine so
genannte Buchungszeilengebühr bezahlt werden, sagte der Tiroler
AK-Chef. "Wenn Bankomatgebühren eingeführt werden, wird der Kunde für
den gleichen Vorgang doppelt zur Kassa gebeten". Das sei nicht zu
"rechtfertigen". Auch rechtlich sei die nunmehrige Einführung von
Bankomatgebühren unzulässig. Der Kunde habe mit der Bank für die
Gültigkeitsdauer der Bankomatkarte allgemeine Geschäftsbedingungen
vereinbart, die jetzt einseitig abgeändert werden sollen. "Ein
solcher Eingriff in einen abgeschlossenen Vertrag ist jedoch nicht
zulässig", sagte Dinkhauser.
Der Tiroler AK-Chef forderte den "zuständigen Minister" auf, durch
gesetzliche Rahmenbedingungen die "einseitigen Belastungen der
Konsumenten durch die Banken" zu unterbinden. Dazu gehöre auch die
Regelung einer verbindlichen Überweisungsdauer von maximal zwei
Bankarbeitstagen. Das "Körberlgeld", das die Banken durch die
derzeitige Wertstellungspraxis erzielen würden, sei ebenfalls
gesetzlich zu unterbinden. Derzeit würden Belastungen sofort
wertgestellt. Bei Guthaben geschehe dies mit Verzögerung, kritisierte
Dinkhauser. (APA)