Eisenstadt - In zwei burgenländischen Orten muss die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl vom Oktober wiederholt werden. Die Landeswahlbehörde hat der Anfechtung der Wahlen in der Gemeinde St. Andrä (Bezirk Neusiedl am See) sowie im Wahlsprengel Laritzgraben der Stadtgemeinde Jennersdorf stattgegeben. Ein Einspruch gegen die Wahl in Frankenau-Unterpullendorf (Bezirk Oberpullendorf) wurde von der Wahlbehörde abgewiesen. Der neuerliche Urnengang wird voraussichtlich im Februar oder März 2003 stattfinden. "Es ist bedauerlich, dass die Wahl wiederholt werden muss, aber die Entscheidung der Wahlbehörde ist zur Kenntnis zu nehmen", meinte LHStv. Franz Steindl (ÖVP). "Das ist Demokratie." Sein Bestreben sei es, so rasch wie möglich einen Wahltermin zu fixieren. Im Zusammenhang mit der Neuwahl in der Seewinkel-Gemeinde St. Andrä warf SPÖ-Klubobmann Norbert Darabos der ÖVP "Trickserei" vor. Die ÖVP habe in der Landeswahlbehörde einem Einspruch der FPÖ zugestimmt, der gegen den amtierenden ÖVP-Bürgermeister als Wahlleiter gerichtet war. Offenbar hoffe die ÖVP, den Wahlsieg des SPÖ-Spitzenkandidaten Erich Goldenitsch, der mit 54 Prozent gewählt wurde, durch eine Neuaustragung der Wahl "korrigieren" zu können. "Das ist eine Trickserei, um in einem zweiten Anlauf den Bürgermeister-Sessel doch noch zurückerobern zu können. Ich gehe davon aus, dass die Bevölkerung das durchschauen und der ÖVP einen Strich durch die Rechnung machen wird." In St. Andrä war es durch den Bürgermeister als Wahlleiter zu einer Beeinträchtigung der Rechte der Wahlzeugen gekommen. Außerdem war die Wahlzeit für die Sonderwahlbehörde nicht kundgemacht worden. Die FPÖ erhob daraufhin Beschwerde. Im Wahlsprengel Laritzgraben der Gemeinde Jennersdorf ist es zu einem Fehler bei der Stimmenermittlung gekommen. Hier wurde die Wahl von der SPÖ angefochten. (APA)