Forschung & Geschlecht
Eizellenspenden in Österreich verboten
Wien - In Österreich ist die Herbeiführung von
Schwangerschaften mit fremden Eizellen nach dem
Fortpflanzungsmedizingesetz verboten. Während bei künstlichen
Befruchtungen Samen eines Dritten verwendet werden können, dürfen
einer Frau nur eigene Eizellen eingepflanzt werden. Nicht unter
Strafe steht in Österreich dagegen die Geburt eines Kindes, das im
Ausland mittels fremder Eizelle in der Retorte gezeugt wurde. Dazu die Paragrafen zwei und drei des
Fortpflanzungsmedizingesetzes im Wortlaut: Paragraf 2 (1) Eine
medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist nur in einer Ehe oder
eheähnlichen Lebensgemeinschaft zulässig. (2) Sie ist ferner nur
zulässig, wenn nach dem Stand der Wissenschaft und Erfahrung alle
anderen möglichen und zumutbaren Behandlungen zur Herbeiführung einer
Schwangerschaft durch Geschlechtsverkehr erfolglos gewesen oder
aussichtslos sind.
Paragraf 3 (1) Für eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung
dürfen nur die Eizellen und der Samen der Ehegatten oder
Lebensgefährten verwendet werden. (2) Für die Methode nach § 1 Abs. 2
Z 1 darf jedoch der Samen eines Dritten verwendet werden, wenn der
des Ehegatten oder Lebensgefährten nicht fortpflanzungsfähig ist. (3)
Eizellen und entwicklungsfähige Zellen dürfen nur bei der Frau
verwendet werden, von der sie stammen. (APA)