Wien - In Österreich ist die Herbeiführung von Schwangerschaften mit fremden Eizellen nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz verboten. Während bei künstlichen Befruchtungen Samen eines Dritten verwendet werden können, dürfen einer Frau nur eigene Eizellen eingepflanzt werden. Nicht unter Strafe steht in Österreich dagegen die Geburt eines Kindes, das im Ausland mittels fremder Eizelle in der Retorte gezeugt wurde. Dazu die Paragrafen zwei und drei des Fortpflanzungsmedizingesetzes im Wortlaut: Paragraf 2 (1) Eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist nur in einer Ehe oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft zulässig. (2) Sie ist ferner nur zulässig, wenn nach dem Stand der Wissenschaft und Erfahrung alle anderen möglichen und zumutbaren Behandlungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch Geschlechtsverkehr erfolglos gewesen oder aussichtslos sind. Paragraf 3 (1) Für eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung dürfen nur die Eizellen und der Samen der Ehegatten oder Lebensgefährten verwendet werden. (2) Für die Methode nach § 1 Abs. 2 Z 1 darf jedoch der Samen eines Dritten verwendet werden, wenn der des Ehegatten oder Lebensgefährten nicht fortpflanzungsfähig ist. (3) Eizellen und entwicklungsfähige Zellen dürfen nur bei der Frau verwendet werden, von der sie stammen. (APA)