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foto: reuters/bader

Wien - Auch nach Vorliegen eines Gegengutachtens durch das Innenministerium hält die Caritas eine Klärung durch das Verfassungsgericht im Asyl-Streit für notwendig. Es sei "die Auffassung der Caritas, dass damit die Sache nicht ausgestanden ist", sagte Präsident Franz Küberl Montag Nachmittag. Eine Verordnungsbeschwerde beim VfGH im Namen eines russischen Asylwerbers ist bereits eingebracht. Der Verfassungsgerichtshof wird allerdings erst nach Vorliegen einer Stellungnahme des Innenministeriums über seine Zuständigkeit entscheiden.

Streitpunkt bleibt unverändert die seit 1. Oktober in Kraft befindliche Richtlinie des Innenministeriums, die Asylsuchende aus bestimmten Staaten wie etwa Georgien, Aserbaidschan oder Armenien generell von der Bundesbetreuung ausschließt. Ein dazu erstelltes Gutachten des Verfassungsexperten Gerhard Muzak hatte Bedenken vor allem bezüglich einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes ergeben. Das Innenministerium widersprach zuletzt in einem Gegengutachten dieser Auffassung, da nicht nach der nationalen Herkunft sondern gemäß der "wirtschaftlichen, sozialen und rechtstaatlichen Situation der genannten Staaten" unterschieden werde.

Für Küberl ändert diese Ende vergangener Woche fertig gestellte Rechtsmeinung nichts. "Das Bemerkenswerte" für den Caritas-Präsidenten ist, dass das Innenministerium auf das von mehreren Hilfsorganisationen in Auftrag gegebene Gutachten Muzaks nun mit einem "hausinternen und anonymen" Papier antworte. Eine Begutachtung des Verfassungsdiensts hätte da sicher anderes Gewicht gehabt.

Überdies bezieht sich Küberl in seiner kritischen Haltung auf eine Stellungnahme des Verfassungsjuristen Bernhard Christian Funk, der im Zusammenhang mit der Richtlinie von einer "geordneten Menschenrechtswidrigkeit" gesprochen hatte. Dies ist für den Caritas-Präsidenten Beleg dafür, "dass man die Richtlinie nicht so belassen kann". Das Angebot von Innenminister Ernst Strasser (V), ihm Härtefälle vorzutragen, betrachtet Küberl mit Bedenken. Über eine Aufnahme in die Bundesbetreuung könne"nur auf Grund rechtsstaatlicher Kriterien" nicht nach dem Terminus Härtefall entschieden werden.

"Erfreulich" ist für Küberl jedenfalls, dass Strasser mit seinem jüngsten Gesprächsangebot den Kontakt mit der Caritas und anderen Flüchtlings-Einrichtungen wieder aufgenommen habe. Für den Caritas-Präsidenten ist dies nach den teils heftigen Auseinandersetzungen um die Richtlinie "ein Schritt hin zur Normalität".

Noch ist nicht klar, ob sich der VfGH nun tatsächlich mit der Causa beschäftigt. Der Linzer Anwalt Bernhard Glawitsch hat im Namen eines russischen Asylwerbers eine Verordnungsprüfung beim Verfassungsgerichtshof beantragt. Neben den inhaltlichen Bedenken bringt er auch formale Einwände vor. Da es sich aus seiner Sicht bei der Richtlinie eigentlich um eine Verordnung handle, hätte diese kundgemacht werden müssen. Bis Mitte Jänner hat nun das Innenministerium Zeit, Gegenargumente beim VfGH abzuliefern. Dann wird über Behandlung oder Nichtbehandlung entschieden.

Ein Punkt der Richtlinie erscheint jedenfalls selbst den Innenministeriums-Juristen bedenklich - nämlich der Ausschluss von Nigerianern, wenn sie nicht über die eigenen Angaben hinaus zu der Identitätsfeststellung beitragen können. Hier wird dem Vernehmen nach auch bereits eine Änderung seitens des Innenministeriums überlegt. (APA)