Werbungskosten noch vor dem 31.12.2002 bezahlen
Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2002 bezahlt werden, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können. Denken Sie in diesem Bereich insbesondere an Fortbildungskosten (Seminare, Kurse, Schulungen etc samt aller damit verbundenen Nebenkosten, wie Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand), Familienheimfahrten, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Telefonspesen, Fachliteratur, Mitgliedsbeiträge etc. Auch heuer geleistete Vorauszahlungen für derartige Kosten können noch heuer abgesetzt werden. Auch Ausbildungskosten können, wenn sie mit der beruflichen oder einer verwandten Tätigkeit in Zusammenhang stehen, als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Rückerstattung von Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen 1999 bei Mehrfachversicherung
Wer im Jahr 1999 aufgrund von Mehrfachversicherungspflicht (zB zwei Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeit) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Krankenversicherungs- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann diese bis 31.12.2002 rückerstatten lassen (11,4 % Pensionsversicherung, 4% Krankenversicherung).

Arbeitnehmerveranlagung 1997 sowie Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 1997 beantragen
Wer zwecks Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit. Am 31.12.2002 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 1997.
Hat ein Dienstgeber im Jahr 1997 von den Gehaltsbezügen eines Arbeitnehmers zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann dieser bis spätestens 31.12.2002 einen Rückzahlungsantrag stellen. Ein Beispiel für zu Unrecht einbehaltene Lohnsteuer stellt häufig der Lohnsteuerabzug für ins Ausland entsandte Mitarbeiter dar, deren Vergütungen steuerfrei sein können.