In einer wegweisenden Entscheidung zu Veröffentlichungen im Internet hat das oberste australische Gericht in der vergangenen Woche die Gültigkeit des australischen Rechts praktisch auf die ganze Welt ausgeweitet. In dem Fall ging es um einen Artikel in einer Zeitschrift des Dow-Jones-Verlags in New Jersey in den USA, der auch online veröffentlicht worden war. Der australische Bergbaumagnat Joseph Gutnick sah sich darin verleumdet.

Das erste Mal

"Das ist wirklich das erste Mal, dass ein oberster Gerichtshof irgendwo auf der Welt festzustellen versucht, wie die Rechtsprechung zum Internet passt", sagt Michael Geist von der Universität in Ottawa, der sich mit Internet-Rechtsstreitigkeiten weltweit befasst. Er erwartet, dass andere Länder, besonders aus dem Commonwealth, das Urteil übernehmen werden.

Klage im Heimatstaat

Das Gericht hatte einen Einspruch von Dow Jones gegen eine Verleumdungsklage in Australien abgelehnt. Zur Klage selbst oder zu ihren Erfolgsaussichten äußerte sich das Gericht nicht. Für Gutnick bedeutet das Urteil aber, dass er Dow Jones jetzt in seinem Heimatstaat Victoria verklagen kann. Denn dort kenne man ihn und dort sei auch sein Ruf beschädigt worden. Gutnick sah sich in dem Bericht der Zeitschrift "Barron's" als Intrigant dargestellt, der sich mit Geldwäsche, Betrug und falschen Aktiengeschäften beschäftige.

Wer ist zuständig?

Dow Jones hatte gefordert, dass der Prozess vor einem Gericht in New Jersey geführt werden müsse, denn dort und für den amerikanischen Markt sei der Artikel geschrieben worden und dort stehe auch der Internet-Server, auf dem der Artikel online bereitgestellt worden sei. Der Argumentation hatten sich 18 Medien und Internet-Unternehmen angeschlossen, darunter auch die Associated Press, "The New York Times", AOL Time Warner und Amazon.com.

Keine Auswirkungen

Amerikanische Juristen erwarten, dass das Urteil für die größeren Medienunternehmen keine Auswirkungen haben wird. Diese verkauften ihre Texte ohnehin weltweit und seien auch auf Klagen vorbereitet, sagt Jonathan Zittrain von der Havard Law School. Auch eine Dow-Jones-Sprecherin, Brigitte Trafford, bestätigte, an der Berichterstattungspraxis des Unternehmens werde sich nichts ändern.

Das australische Gericht wies zwar die Bedenken gegen das Urteil zurück, räumte zugleich aber ein, dass das Ergebnis "nicht völlig zufrieden stellend" sei. Hier seien vielleicht internationale Diskussionen auf einer Ebene notwendig, die so groß sei wie das Internet selbst.(APA/Anick Jesdanun/AP)