Wien - Konsumentenschutzminister Dieter Böhmdorfer (FPÖ) zückt erneut die Gelbe Karte: Anlassfall sind zwölf von ihm als gesetzwidrig beanstandete Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der heimischen Banken. Wie der Minister am Dienstag in einer Presseaussendung mitteilte, hat er den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beauftragt, weitere Banken - namentlich die Erste Bank, die Bawag/PSK, die Volksbank Wien und die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien (RLB NÖ-Wien) - wegen der Verwendung dieser Klauseln abzumahnen. Sollten sie die beanstandeten Klauseln nicht zurück nehmen, droht ihnen eine Klage auf Unterlassung.

Zuvor hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer von Böhmdorfer veranlassten Verbandsklage des VKI gegen die Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) zwölf Klauseln aus den Allgemeinen Bankbedingungen (ABB 2000) für gesetzwidrig erklärt und die größte Bank Österreichs zur Unterlassung der weiteren Verwendung der Klauseln verurteilt.

Die ABB 2000 würden jedoch von allen Banken "weitgehend einheitlich verwendet". Böhmdorfer weiter: "Es geht nicht an, dass die Bank Austria Creditanstalt zur Unterlassung verurteilt wurde, die anderen Banken aber weiter diese gesetzwidrigen Klauseln verwenden." Der Minister gibt ihnen jetzt 14 Tage Zeit, die beanstandeten Klauseln zurückzunehmen. Sollten sie dem nicht nachkommen, werde er auf Unterlassung klagen lassen. (APA)