Den Haag - Der am 6. Mai 2002 bei einem Attentat ums Leben gekommene niederländische Rechtspopulist Pim Fortuyn hätte nach einer amtlichen Untersuchung unter Personenschutz gestellt werden müssen. Dass es nicht dazu kam, lag sowohl an Mängeln im staatlichen Apparat als auch an Fortuyn selbst, fanden amtliche Ermittler unter Vorsitz eines früheren Richters heraus. Fortuyn habe trotz Bedrohungen zusätzlichen Schutz abgelehnt, heißt es in ihrem am Dienstag veröffentlichten Bericht. Darin bezeichnen es die Ausschussmitglieder zugleich als Illusion, anzunehmen, dass Personenschutz in jedem Fall einen Mordanschlag verhindert hätte.
Der gegen das politische Establishment angetretene Fortuyn war neun Tage vor der Parlamentswahl in den Niederlanden von einem Tierschutzaktivisten erschossen worden. Volkert van der Graaf ist unmittelbar nach den tödlichen Pistolenschüssen auf dem Parkplatz des Sendezentrums in Hilversum festgenommen worden. Im November gab er vor der Polizei an, aus Sorge um die große politische Macht Fortuyns gehandelt zu haben.
Bei der folgenden Parlamentswahl bekam Fortuyns Partei 26 der 150 Mandate im Parlament und wurde auf Anhieb zweitstärkste Fraktion. Die Regierung von Rechtspopulisten, Christdemokraten (CDA) und Liberalen (VVD) ist jedoch inzwischen zurückgetreten. Neuwahlen finden am 22. Jänner statt.
Nach Feststellung des Untersuchungsausschusses hatten Innen- und Justizminister seinerzeit nach Bedrohungen an die Adresse des umstrittenen Politikers Beamte aufgefordert, zu prüfen, welche zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen erforderlich seien. Die Minister hätten aber nicht kontrolliert, ob ihr Auftrag auch ausgeführt wurde. Zudem habe Fortuyn Bedrohungen nicht als ernsthaft angesehen und zusätzlichen Schutz seiner Person abgelehnt. Nach dem Attentat war vor allem aus seiner Partei Kritik an unzureichender Aktivität der Behörden geübt worden. (APA/dpa)