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Wien - Die Einführung eines verpflichtenden Bluttests bei Verdacht von Drogen am Steuer ist neben der Mehrphasen-Fahrausbildung für Führerschein-Neulinge die wichtigste Änderung für Autofahrer ab 1. Jänner 2003, meldet der ÖAMTC.

Verdacht auf Drogen

Hat der Exekutiv-Beamte bei einem Autofahrer den Verdacht, dass Drogen konsumiert wurden (ein Erlass des Innenministeriums verweist neben den typischen Drogen-Symptomen zum Beispiel auch extra darauf, dass auf im Fahrzeug aufgefundene Spritzen, Schläuche usw. zu achten ist), schickt er ihn zum Amtsarzt, der die Fahrtüchtigkeit untersucht. Erhärtet sich dabei der Drogenverdacht, wird ein Bluttest durchgeführt. Stellt sich heraus, dass der Autolenker tatsächlich unter Drogeneinfluss unterwegs war, beträgt die Geldstrafe - beim ersten derartigen Delikt 581 bis 3.633 Euro und es gibt ein Monat Führerschein-Entzug.

Abgelehnter Drogentest wird strenger bestraft

Wer die Aufforderung eines Polizisten zu einem Drogentest beim Amtsarzt ablehnt, auch wenn man noch nie Drogen konsumiert hat, wird strenger bestraft. Die Verweigerung des Bluttests auf Suchtgifte führt automatisch zu einer Verwaltungsstrafe von 1.162 bis 5.813 Euro. Zusätzlich ist der Führerschein für vier Monate weg, man muss zu einer Nachschulung, und es wird überprüft, ob man überhaupt gesundheitlich geeignet ist, ein Fahrzeug zu lenken.

Haschomat

"Es gibt derzeit keinen sogenannten 'Haschomat', der auf der Straße eingesetzt wird", erläutert ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Übrigens: Die Verwaltungsbehörde darf die Daten für ertappte Drogenlenker nicht an die Strafgerichte, sondern nur an die Gesundheitsämter weiterleiten.

"Ein Mohnstrudel ist weiterhin ungefährlich. Alle einschlägigen Mediziner beteuern, dass der Nachweis von Mohninhaltsstoffen nicht zu einem Strafverfahren wegen Drogenmissbrauchs führen kann", so der ÖAMTC-Jurist. Ein Drogentest darf in Österreich ohnehin nur vorgenommen werden, nachdem eine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit festgestellt wurde und sich der Verdacht auf Drogen als Ursache verdichtet hat.

Mehrphasen-Fahrausbildung

"Mit Jahresbeginn 2003 gelten auch für alle neuen Anwärter auf den Auto- oder Motorrad-Führerschein neue Spielregeln", betont ÖAMTC-Jurist Hoffer. Wer die Fahrschule erfolgreich abgeschlossen und den Führerschein in der Tasche hat, muss in den Monaten danach eine zweite Ausbildungs-Phase absolvieren. Prüfungen gibt es dann keine mehr: Es werden Perfektionsfahrten mit dem Fahrschul-Lehrer auf öffentlichen Straßen samt anschließendem Gespräch durchgeführt (nur Klasse B/Auto). Und es gibt ein Fahrsicherheitstraining (z. B. in einem ÖAMTC-Fahrsicherheitszentrum) plus verkehrspsychologischem Gruppengespräch.

Ziel der Neuerung ist es, die Unfallzahlen der Fahranfänger endlich nachhaltig zu senken. Obwohl der Anteil der unter 24-jährigen Auto- und Motorrad-Lenker am gesamten Verkehr gering ist, stammt rund ein Viertel aller Verkehrstoten in Österreich aus dieser Altersgruppe. Haupt-Unfallursache ist dabei die Überschätzung des eigenen Fahrkönnens und mangelnde Fahrpraxis. Dem soll durch die neue Ausbildung entgegengewirkt werden.

Neue Autobahn-Vignette kleben

Am 31. Jänner 2003 verliert die "alte" lila Autobahn-Vignette ihre Gültigkeit, spätestens ab diesem Zeitpunkt sollte die safrangelbe Autobahnvignette für das Jahr 2003 an der Windschutzscheibe kleben. Diese ist bis 31. Jänner 2004 gültig. Die Preise für die Vignette 2003 bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert: Das Jahrespickerl für Pkw kostet 72,60 Euro, für Motorräder 29 Euro. Der ÖAMTC weist darauf hin, dass nur zwei österreichische Vignetten gleichzeitig auf der Windschutzscheibe kleben sollten.

Das Fahren ohne Vignette kann teuer werden: Die Ersatzmaut beträgt 120 Euro für Pkw und 65 Euro für Motorräder. Bei einer Anzeige reicht der neue Strafrahmen von 220 bis 2.200 Euro.

Lkw-Maut wird vorbereitet

Der Bau der Balken für das vollelektronische Lkw-Mautsystem in Österreich ist in vollem Gange, weil die fahrleistungsabhängige Maut für alle Kfz über 3,5 Tonnen spätestens am 1. Jänner 2004 umgesetzt sein soll. Die Errichtungen der etwa 400 Maut-Querschnitte (800 Portale) muss bis Mitte 2003 abgeschlossen sein.

Mit dem in der Mauttarifverordnung festgelegten Grundkilometertarif von 13 Cent pro Kilometer und der im Bundesstraßen-Mautgesetz normierten Tarifstaffelung ergeben sich nach Einführung folgende Mauttarife: für vierachsige Lkw 13 Cent pro Kilometer, für dreiachsige Lkw 18 Cent pro Kilometer und für vier- oder mehrachsige Lkw 27 Cent pro Kilometer.

"Die Autobahngesellschaft Asfinag hofft auf jährliche Einnahmen von 600 Millionen Euro. Damit sollen die Autobahnen und Schnellstraßen weiter ausgebaut und der Schuldenberg der Asfinag abgebaut werden", so Elisabeth Brugger-Brandau, die Verkehrswirtschafts-Expertin des ÖAMTC.

Die neue StVO - das ÖAMTC-Standard-Werk

Straßenverkehrsordnung aktuell: Die neuen Drogenbestimmungen und alle Gesetzestexte zu den 2002 in Kraft getretenen straßenpolizeilichen Vorschriften finden sich in der 28. Auflage der Straßenverkehrsordnung. Diese ist ab Jänner 2003 als ÖAMTC-Fachbuch zum Preis von 18,20 Euro an den ÖAMTC-Dienststellen erhältlich.