Wien - Pech gehabt, heißt es für jene Unfallrentenbezieher, die die Steuer auf ihre Unfallrente für 2001 (für 2002 gibt es noch keine Bescheide) schon bezahlt oder den Einkommensteuerbescheid nicht angefochten haben: "Wer einen rechtsgültigen, nicht beeinspruchten Bescheid hat, dem nützt - auch ein rückwirkendes - Erkenntnis des Verfassungsgerichts nichts", erklärt Verfassungsjurist Heinz Mayer im Standard-Gespräch.

Anspruch auf Rückerstattung der jetzt vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) wegen fehlender Übergangsfrist aufgehobenen Unfallrentensteuer hat also nur jemand ohne rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid 2001 - und sofern kein Härteausgleich, also die Rückvergütung der Steuer, erfolgt ist (für Bezieher mit einem Einkommen unter 1453 Euro, deren Unfall vor dem 1. Juli 2001 angefallen ist, insgesamt gibt es 107.000 Unfallrentner). Dann nämlich ist das beanstandete Gesetz für die Jahre 2001 und 2002 nicht anzuwenden, wohl aber für 2003, so das VfGH-Erkenntnis. Bis Ende 2003 muss das Gesetz verfassungskonform "repariert" sein. 80 anhängige Beschwerden gegen Einkommensteuerbescheide 2001 wurden ebenfalls aufgehoben.

Bleibt der schale Nachgeschmack, dass just jene - oft ohnehin wenig begüterten - Unfallrentenbezieher, die ihren Bescheid einfach akzeptiert haben, jetzt quasi die Gefoppten sind und der Regierung ein Körberlgeld mit Hautgout überlassen müssen - rechtlich durchaus gedeckt, moralisch aber zweifelhaft.

SP-Vorsitzender Alfred Gusenbauer forderte Finanzminister Karl-Heinz Grasser daher auf, das Geld "von sich aus rückzuerstatten". Im Finanzministerium rechnet man mit 80.000 Betroffenen und einem "Problem"-Umfang von 100 Millionen Euro.

"Besonders ärgerlich" bei der Unfallrentenbesteuerung sei, so Jurist Mayer, dass die Regierung die massiven Bedenken von außen nicht berücksichtigt habe, obwohl "von Haus aus klar war, dass die rasche Einführung ein Problem ist". Dementsprechend war die Aufhebung durch den VfGH auch für Sozialrechtler Wolfgang Mazal "zu erwarten". Der Leiter jener Expertengruppe, die die Unfallrentenbesteuerung als eine mögliche, budgetwirksame Maßnahme für mehr "soziale Treffsicherheit" vorgeschlagen hat, hatte von Anfang an vor einer "beträchtlichen Reduktion einer Sozialleistung" (eine der Begründungen des VfGH) gewarnt und eine Übergangsfrist empfohlen.

Verfassungsjurist Mayer mag sich angesichts des Faktums, dass es nicht das erste Gesetz der VP/FP-Regierung ("speed kills") ist, das vom Höchstgericht beanstandet wird (Ambulanzgebühr, Pensionsreform), eines Eindrucks nicht erwehren: "Die Rücksichtslosigkeit gegenüber verfassungsrechtlichen Erfordernissen hat zugenommen." (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 19.12.2002)