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Foto: APA/dpa/Mathias Ernert


Die unionsgeführten deutschen Bundesländer feierten die Mehrheitsentscheidung der Karlsruher Richter am Mittwoch aufgrund ihrer Klage als Erfolg: Das Höchstgericht befand, dass das Zustandekommen des Zuwanderungsgesetzes nicht rechtskonform gewesen sei. Die Richter urteilten, das uneinheitliche Votum Brandenburgs im Bundesrat - Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) votierte mit Ja, sein Vize Jörg Schönbohm (CDU) mit Nein - sei zu Unrecht als Zustimmung gewertet worden. Über den Inhalt des Gesetzes, das ab 1. Jänner die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte steuern und den Zuzug begrenzen sollte, äußerten sich die Richter nicht.

Innenminister Otto Schily (SPD) kündigte deshalb an, das Gesetz unverändert im Jänner wieder in den Bundestag einzubringen. Im Vermittlungsausschuss soll dann ein Kompromiss zwischen Regierung und Opposition, die den Bundesrat dominiert, gefunden werden. CDU-Chefin Angela Merkel begrüßte das Verfahren. Sie ließ aber offen, bei welchen Punkten die Union Nachbesserungen verlangt. Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) zeigte sich weniger kompromissbereit: "Wenn Herr Schily glaubt, dass er das Gesetz so durchbringt, dann täuscht er sich." Die CSU pocht auf eine stärkere Begrenzung von Zuwanderung.

Die SPD wäre bereit, bei diesem Punkt auf die größte Oppositionspartei zuzugehen, aber die Grünen sind strikt dagegen. Damit ist auch Streit in der rot-grünen Koalition programmiert. Da in Hessen, neben Niedersachsen, am 2. Februar Landtagswahlen anstehen, ist zu erwarten, dass der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) Zuwanderung zum zentralen Wahlkampfthema macht. Er machte vor vier Jahren mit einer Unterschriftenaktion gegen die doppelte Staatsbürgerschaft im Wahlkampf Stimmung. CDU/CSU sind mit ihrer ablehnenden Haltung ziemlich isoliert, weil auch Kirchen und Arbeitgeber das neue Zuwanderungsrecht unterstützen. (DER STANDARD, Printausgabe, 19.12.2002)