London - In Großbritannien ist ein Ehepaar vor Gericht gegangen, weil sein Adoptivkind sich als hyperaktiv herausgestellt hatte. Die Eheleute hätten deshalb jedoch kein Recht auf Schadensersatz, befand ein Londoner Gericht am Mittwoch. Allerdings stehe ihnen eine Entschädigung für den Schaden zu, den sie während der vorgeschalteten Pflegezeit des kleinen Buben erlitten hätten.

Die Eltern hatten den Behörden von Essex vorgeworfen, ihnen vor der Adoption des damals Fünfjährigen wesentliche Informationen vorenthalten zu haben. Der Bub sei seit seiner Aufnahme in die Familie mehrfach auf seine Adoptivmutter und Spielkameraden losgegangen, sagte der Adoptivvater aus. Das heute zwölfjährige Kind wurde von Ärzten als hyperaktiv eingestuft und bekommt seit 1999 Medikamente.

Die Eltern hätten sich während der 14-monatigen Pflegezeit ein Bild über ihn machen können, begründete der Richter seine Ablehnung. Da sie der Adoption jedoch zugestimmt hätten, stehe ihnen kein Schadensersatz für die Folgezeit zu. Die Eheleute hatten den damals Fünfjährigen und seine Schwester 1996 bei sich aufgenommen. (APA)