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Graz - Wenn ein Kind geboren wird, ist es evident, dass es während der ersten Wochen und Monate besondere Aufmerksamkeit und Pflege benötigt. Das gilt auch für Menschen, die im Sterben liegen, ob sie hetero- oder homosexuell sind, macht dabei klarerweise keinen Unterschied.

Nachdem in Österreich heuer die Familienhospiz für alle Bundesbediensteten eingeführt wurde, zog nun auch das Land Steiermark - wie Oberösterreich und Vorarlberg - nach. Mit der Zustimmung aller vier Parteien wurde im Landtag der Rechtsanspruch auf Familienhospizkarenz für die rund 10.000 Landesbediensteten und 15.000 Mitarbeiter der steirischen Krankenanstaltengesellschaft (Kages) beschlossen.

Auch für Homosexuelle

Was die Steiermark dabei von den anderen Bundesländern unterscheidet: Hier soll dieses Recht für alle Paare gelten - auch für gleichgeschlechtliche Beziehungen. Ein Mitarbeiter des Personal- Landesrates Hermann Schützenhöfer (VP) meint dazu: "Es ist mittlerweile eine Tradition in der Steiermark geworden, solche Regelungen für alle Formen von Beziehungen zu schaffen."

Innerhalb der ÖVP gilt Landesrat Gerhard Hirschmann als vehementester Vorkämpfer für Gleichstellung von hetero- und homosexuellen Lebensgemeinschaften. Hirschmann unterstützte in den vergangenen Jahren bereits die Gleichbehandlung aller Paare bei der Pflegefreistellung in Krankheitsfällen und bei der Vergabe der Wohnbauförderung.

Die neue Familienhospizregelung beinhaltet sowohl Dienstplanerleichterungen, Teilzeitarbeit mit anteiligen Kürzungen der Bezüge oder auch die gänzliche Dienstfreistellung bei Entfall der Bezüge. In Anspruch nehmen können sie all jene Mitarbeiter, die ihren Ehegatten, Kindern, Geschwistern, Stief-, Wahl- oder Pflegekindern, Schwiegereltern, Schwiegerkindern oder Lebensgefährten ein "würdiges Sterben" im familiären Kreis ermöglichen wollen.

Das Land Steiermark gewährte in den vergangenen Jahren bereits ohne Rechtsanspruch die Freistellungen in Sterbebegleitungsfällen. Daher kann man nun auf Erfahrungswerte zurückgreifen, wonach pro Jahr zumindest 20 bis 30 Landesbedienstete eine Familienhospizfreistellung benötigten. (Colette M. Schmidt, DER STANDARD Printausgabe, 20.12.2002)