Bern - Die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich darf ihren Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen durchführen. Das Schweizer Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) hat dazu am Freitag grünes Licht gegeben. Es revidierte seinen Entscheid vom November 2001.
Der Freisetzungsversuch wird laut einer Mitteilung vom Freitag mit Auflagen bewilligt. So muss die ETHZ unter anderem weitere Unterlagen an die Bewilligungsbehörde zustellen, insbesondere über die Bepflanzung der Umgebung mit Weizen und über die Einsatz- und Notfallpläne für den Fall außergewöhnlicher Ereignisse.(APA/sda)