Wien - Führerscheinwerber, die nach dem Jahreswechsel einen Führerscheinantrag stellen, müssen sich der Mehrphasenausbildung stellen. Nach der Prüfung müssen sie zwei Perfektionsfahrten, ein Fahrsicherheitstraining und ein Gespräch mit einem Verkehrspsychologen absolvieren. Wird eines der Module nicht gemacht, droht der Entzug der Lenkberechtigung, so der ARBÖ.
Die einzelnen Module wurden unter anderem von den Autofahrerclubs, dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) und von den Fahrschulen entwickelt. Ziel der mehrteiligen Ausbildung ist die Senkung der Unfallzahlen von Fahranfängern. Vorbild für die Mehrphasenausbildung ist Finnland, wo durch ähnliche Module mehr Sicherheit erreicht werden konnte.
Volle Prozedur
Wer den Antrag nicht mehr vor dem Jahreswechsel - es gilt der Eingangsstempel - abgegeben hat, muss die volle Prozedur über sich ergehen lassen. Innerhalb von zwei bis vier Monaten nach abgelegter Prüfung muss der Führerscheinneuling die erste Perfektionsfahrt absolvieren.
Fünfzig Minuten muss der Kandidat einem Fahrlehrer bei genau festgelegten Übungen sein Können zeigen, erklärt ARBÖ-Sprecherin Lydia Ninz. Danach wird noch ein psychologisches Gespräch geführt.
Innerhalb von drei bis sechs Monaten haben sich die Lenker einem Fahrsicherheitstraining zu stellen. Zwei Stunden lang wird in der Praxis das Vermeiden von Gefahren auf einem eigenen Übungsgelände gelehrt. Noch am selben Tag muss laut ARBÖ ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch geführt werden, dass vor allem die Selbstüberschätzung der jungen Fahrer zum Thema hat.
Nachfrist
Sechs bis zwölf Monate nach abgelegter Prüfung ist die zweite Perfektionsfahrt durchzuführen. Wieder muss fünfzig Minuten lang die Beherrschung des Wagens gezeigt werden. Damit ist die Mehrphasenausbildung abgeschlossen.
Fehlt eines der Module nach zwölf Monaten, wird eine viermonatige Nachfrist unter Androhung der Verlängerung der Probezeit gesetzt. Verstreichen diese vier Monate, folgt die behördliche Anordnung, innerhalb von vier Monaten das Modul nachzuholen. Nach insgesamt zwanzig Monaten ist Schluss mit der Geduld des Gesetzgebers: Es droht der Führerscheinentzug. (APA)