Rabat/Bern - Der im September aus dem Strafvollzug im Schweizer Kanton Waadt (Vaud) geflüchtete Flugzeugentführer Hussein Hariri ist am Montag in Marokko verhaftet worden. Die Schweiz wird einen Auslieferungsantrag stellen. Hariri sei dank der gemeinsamen Anstrengungen der Bundesanwaltschaft, der Bundeskriminalpolizei und der Waadtländer Kantonspolizei ausfindig gemacht und von den marokkanischen Behörden verhaftet worden, erklärte die Bundesanwaltschaft in einer Mitteilung.

Beamte der schweizerischen Bundeskriminalpolizei waren bei der Verhaftung anwesend. Das Bundesamt für Justiz wird nun ein formelles Auslieferungsersuchen stellen - dies auf Antrag der Genfer Behörden zwecks Vollzug der Reststrafe, sowie auf Antrag der Bundesanwaltschaft. Laut Bundesanwaltschaft ist gleichzeitig durch den kantonalen Untersuchungsrichter im Kanton Waadt ein Verfahren wegen des Verdachts der Begünstigung eröffnet worden. Das Verfahren richtet sich gegen eine in der Öffentlichkeit nicht bekannte, mit Hariri in Beziehung stehende Drittperson.

Hariri, ein schiitischer Libanese, hatte 1987 ein Flugzeug der Fluggesellschaft "Air Afrique" entführt, um die Freigabe palästinensischer Häftlinge zu erzwingen. Dabei trug der Luftpirat Sprengstoff auf sich. Die von Rom mit Ziel Paris gestartete Maschine landete auf ihrer Odyssee in Genf-Cointrin. Bevor die Polizei Hariri überwältigen konnte, tötete dieser einen französischen Passagier. Das Schweizer Bundesstrafgericht verurteilte den Luftpiraten am 24. Februar 1989 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

1992 brach Hariri zusammen mit vier weiteren Häftlingen aus der Strafanstalt Bochuz aus. Fünf Tage später wurde er wieder gefasst. Der Ausbruch brachte ihm eine Zusatzstrafe von zehn Monaten. 1999 lehnte die Schweizer Bundesversammlung ein Begnadigungsgesuch Hariris ab. Am 8. September dieses Jahres kehrte Hariri nach einem Hafturlaub nicht mehr in die Waadtländer Strafanstalt Plaine de l'Orbe zurück und befand sich seither auf der Flucht. Am 17. September erließ das Bundesamt für Justiz auf Antrag der Genfer Strafvollzugsbehörden ein Fahndungsgesuch. Die Schweizer Bundesanwaltschaft eröffnete am 23. Oktober wegen des Verdachts der Vorbereitung strafbarer Handlungen gegen Hariri ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren und erließ einen internationalen Haftbefehl. (APA/sda)