In der Monopolzeit war den Unternehmen auferlegt worden, ein flächendeckendes österreichisches Versorgungsnetz zu knüpfen und zu betreiben.

Seit dem Stromgesetz Elwog II steht die Sicherstellung der Energieversorgung, sprich die Lieferung von Strom an jedermann, nicht mehr im Pflichtenheft der österreichischen E-Wirtschaft. Garantiert ist aber nach wie vor, dass selbst das sprichwörtliche Haus in der Einschicht an das Leitungsnetz angeschlossen werden muss. Das Höchstspannungs-und Übertragungsnetz ist in Österreich nach wie ein Monopol.

Allerdings gibt es einen Mechanismus für den Fall, dass ein Kunde zwar am Netz hängt, aber niemanden findet, der ihn mit Strom beliefern will. Der Regulator kann den potenziellen Abnehmer einer so genannten Bilanzgruppe zuteilen, die liefert. In Dieser Gruppe sind Lieferanten und Kunden zu einer virtuellen Gruppe zusammengefasst, innerhalb derer ein Ausgleich zwischen Aufbringung von elektrischer Energie und Abgabe erfolgt. (DER STANDARD, Printausgabe 27.12.2002)