Wien – Im Zuge der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung sind Steuererklärungen ab dem Jahr 2003 auch über das Internet möglich. Nötig ist dafür eine Anmeldung, die ebenfalls online unter der Adresse www.bmf.gv.at/egov/ fonline/start.htm

erledigt werden kann. Ab dem 17. Februar kann die Arbeitnehmerveranlagung dann tatsächlich online abgegeben werden.

Auf elektronischem Weg kann dann auch das Steuerkonto eingesehen werden – so die Zielsetzung des Finanzministeriums. Zudem soll es möglich sein, die Grunddaten – etwa Adresse oder Bankverbindung – per Computer zu ändern. Das Ministerium verspricht zudem, dass es möglich sein soll, die voraussichtliche Steuer online sofort berechnen zu lassen.

Nach der Anmeldung im Internet kommen ganz traditionell per Post und RSa-Brief drei Zugangskennungen ins Haus: die Teilnehmeridentifikation (TID), die Benutzeridentifikation (BenID) sowie eine persönliche Identifikationsnummer (PIN). (APA, Der Standard, Printausgabe, 30.12.2002)