Wien - Ab dem Jahr 2003 neu geregelt sind die Zollfreigrenzen für Reisende in die mitteleuropäischen Nachbarstaaten. Wer aus Tschechien, der Slowakei, Ungarn oder Slowenien nach Österreich einreist, soll künftig gemäß den Allgemeinen Einfuhrbestimmungen für Nicht-EU-Länder Waren im Wert von 175 mitführen dürfen. Bisher galt eine eingeschränkte Reisefreigrenze in der Höhe von 25 pro Person.

Für alle zweitinstanzlichen Rechtsmittelverfahren in Steuerangelegenheiten sowie in Zoll-und Finanzstrafverfahren nimmt der neu geschaffene Unabhängige Finanzsenat mit Jahresbeginn 2003 seine Tätigkeit auf. Bei Gerichten übliche Zugangsbeschränkungen wie Gebührenpflicht, Kosten im Falle des Nichtobsiegens oder einen Anwaltszwang gibt es nicht.

Für Unternehmen neu kommt die Betriebsprüfung aus einer Hand. Bisher werden lohnabhängige Steuern und Abgaben von bis zu vier verschiedenen Prüfern (Sozial-, Finanzministerium, Sozialversicherung) kontrolliert. Künftig wird es nur noch einen Prüfungsvorgang geben. (red, Der Standard, Printausgabe, 31.12.2002)