Auch bei Verpachtung oder bei Verkauf müssen Café-Restaurants grundsätzlich nicht die volle angemessene Miete zahlen. Wegen ihrer Ertragsschwachheit erhalten sie eine reduzierte Miete zugebilligt. Es sei denn, das Café wird vorwiegend von Touristen aufgesucht. Die Begründung des Obersten Gerichtshofs (5 Ob 135/ 02 t, 11. 6. 2002) dafür lautet: Tourismus dient der Befriedigung eines Luxusbedürfnisses. Reduzierte Miete setzt aber auch soziale Schutzwürdigkeit des Lokals voraus. Die Aufrechterhaltung der Versorgungsstrukturen für die örtliche Bevölkerung werde aber bei Touristen nicht erfüllt. (gor)