Vorzugstarife für Einheimische sind diskriminierend. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat nun bestätigt, dass nicht nur die EU-Mitgliedstaaten, sondern auch Regionen und Gemeinden ihre eigenen Einwohner bei Eintrittspreisen für öffentliche Einrichtungen nicht gegenüber anderen EU-Bürgern durch Preisnachlässe bevorzugen dürfen. Im entschiedenen Fall hatten in Italien Pensionisten, die Italiener oder zumindest in Italien wohnhaft waren, billigere Billets für Kulturdenkmäler bekommen. (EuGH C-338/01 vom 16. 1. 2003). (jwo)
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