Hamburg - Krieg ist nach wissenschaftlicher Definition ein organisierter, bewaffneter Massenkonflikt zwischen den Streitkräften zweier Länder oder zwischen Regierungstruppen und Guerilla-Kämpfern. Bis zum 19. Jahrhundert begann ein Krieg zumeist mit einer formellen Erklärung, in den vergangenen 100 Jahren hingegen schlicht mit der Eröffnung der Kampfhandlungen.

Mit der Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen von 1945 haben sich die Staaten der Weltgemeinschaft auf ein generelles zwischenstaatliches Gewaltverbot festgelegt. In Artikel 2 heißt es: Alle UN-Mitglieder "unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrheit und die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete (...) Anwendung von Gewalt".

Ausnahmen sind nur in zwei Fällen erlaubt: Ein Staat darf sich verteidigen, wenn er angegriffen wird (Artikel 51). Zudem kann der UN-Sicherheitsrat eine Ermächtigung zur Kriegsführung aussprechen, "um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen" (Artikel 39 bis 50). Im Krieg gelten dabei die Regeln der Genfer Konvention, die etwa den Umgang mit Zivilisten, Gefangenen, Verwundeten und Kulturgütern festschreibt.

Offiziell hat sich die Weltgemeinschaft heute von der viel zitierten Definition des preussischen Kriegstheoretikers Carl von Clausewitz (1780-1831) abgewendet, dass Krieg die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln sei. Schon seit der Antike findet aber die Lehre vom "gerechten Krieg" viele Anhänger. Die abendländische Version des "bellum iustum" formulierte Kirchenlehrer Augustinus (354430): Um einer gerechten Sache willen dürfe Krieg geführt werden, wenn er sich gegen begangenes Unrecht richte und die Mittel angemessenen seien.(APA/dpa)