
Wien - Österreichs Bischöfe lehnen die Registrierung gleichgeschlechtlicher PartnerInnenschaften auf dem Standesamt strikt ab. In einer Presseerklärung, die eine Woche nach der Vollversammlung im Heiligen Land veröffentlicht wurde, hieß es am Mittwoch: "Bei allem Respekt für homosexuell geprägte Personen" sei festzuhalten, dass solche Partnerschaften "in keiner Weise die gleichen Leistungen und Opfer wie eine Familie auf der Grundlage der Ehe für die Entwicklung der Gesellschaft erbringen".
"Zunehmende Sorge"
In der Aussendung heißt es weiter, dass die Bischöfe die derzeitige Diskussion über die Anerkennung homosexueller PartnerInnenschaften mit "zunehmender Sorge" betrachteten. Eine Diskriminierung wollen sie auf Grund ihrer Ablehnung nicht sehen. Sie verwiesen darauf, dass der Gleichheitsgrundsatz einerseits gebiete, Gleiches gleich zu behandeln, andererseits verbiete er, "Ungleiches gleich zu behandeln".
Entscheidend bleibe daher die Differenzierung zwischen der Ehe als einer "auf Dauer angelegten vertraglichen Beziehung zwischen Mann und Frau" als Voraussetzung für Zeugung und Erziehung von Kindern einerseits und einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft "oder anderen Lebensform" andererseits.
Ehe und Familie sichern
Die Regelungen bezüglich Unterhaltspflicht, Wohn-, Pensions-, Steuer- und Erbrecht im Zusammenhang mit Ehe und Familie hätten ihre Begründung darin, dass der Ehebund eine feste Bindung und Verpflichtung füreinander mit sich bringt, so die Bischöfe. In der Regel widme sich eine/r der EhepartnerInnen mit Inkaufnahme finanzieller Einbußen verstärkt den Kindern und der Familie. Die gesetzlichen Regelungen dienten dazu, die wirtschaftliche und rechtliche Grundlage für den Bestand von Ehe und Familie zu sichern.
Abtreibung: "Flankierende Maßnahmen"
In der Abtreibungsfrage mahnten die Bischöfe neuerlich die Verwirklichung der vor mehr als 30 Jahren vom damaligen Bundeskanzler Bruno Kreisky versprochenen "flankierenden Maßnahmen" zur Fristenregelung ein. Dabei erinnerten sie an die Worte von Papst Benedikt XVI. bei seinem Österreich-Besuch. In Österreich werde das Leben der Ungeborenen in den ersten drei Monaten de facto gesetzlich nicht geschützt, heißt es weiter in der Erklärung. (APA)