Wien/Linz - Bei den heimischen Polizeidirektionen wird der elektronische Kontakt mit dem Bürger recht unterschiedlich gehandhabt. Nur die Wiener Exekutive weist auf ihrer Homepage auf die Möglichkeit einer Anzeige oder Meldung per E-Mail hin. Im Rest Österreichs bedauert man dagegen, aus rechtlichen und organisatorischen Gründen keine solchen Anzeigen entgegennehmen zu können.

Etwa bei der Bundespolizeidirektion Linz. "Ich sehe keinen Vorteil für die Bürger, da ohnehin eine Niederschrift mit einem Beamten notwendig ist", erklärt Rudolf Keplinger von der Pressestelle. "Wenn sich jemand per E-Mail meldet, ruft ohnehin ein Kollege zurück, um ihn oder sie auf das Revier zu bitten. Damit hat sich der Bürger nichts erspart", verdeutlicht er.

Falls aber doch elektronische Post bei der Linzer Polizei eintrudelt, werde diese "selbstverständlich bearbeitet." Das betreffende Digital-postfach wird jedoch laut Homepage nur dreimal täglich geleert.

Ist Wien anders?

Bei der Wiener Polizei scheint man sich auf die neue Zeit besser eingestellt zu haben. "Wir kontrollieren das Postfach stündlich und leiten die Schreiben an die zuständigen Stellen weiter", beschreibt Manfred Reinthaler das Prozedere. "Es treffen vereinzelt Anzeigen ein, auch Hinweise und Einsprüche zu Rechtssachen." Wie überall sonst, muss aber auch jemand, der in Wien Anzeige erstattet, persönlich auf dem Wachzimmer erscheinen, um zu unterschreiben. "Als Not-E-Mail darf unser Angebot übrigens nicht missverstanden werden, bei Gefahr im Verzug sollte man immer 133 anrufen", empfiehlt Reinthaler.

Als Mittel zur persönlichen Kostenreduktion ist das Ausweichen auf die Datenautobahn übrigens ungeeignet. Auch wenn Verlustanzeigen oder andere "Eingaben, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen", über E-Mail kommen, sind die gesetzlich vorgesehenen 13 Euro zu löhnen. "Es wird entweder eine Rechnung zugesandt oder bei der Abholung eingehoben", betont die Polizei. (DER STANDARD, Print-Ausgabe vom 3.2.2003)