Wien - Nicht nur das Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft, auch das Bundesgleichbehandlungsgesetz wird novelliert. Damit kommt Österreich der rechtlichen Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie nach. Somit können künftig auch Bundesbedienstete Schadenersatz geltend machen, wenn ein Dienstverhältnis diskriminierend - etwa wegen des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung oder auch wegen Beschwerden über sexuelle Belästigung - beendet wird. Bisher ist nur die Anfechtung der Kündigung möglich.

Der Entwurf für die Novelle steht noch bis 18. April in Begutachtung und wird voraussichtlich im Juni 2008 in Kraft treten, teilte Frauen- und Beamtenministerin Doris Bures (S) am Montag in einer Aussendung mit. "Durch die Weiterentwicklung erhalten Frauen im Bundesdienst jetzt noch mehr Rechte", meinte sie.

Ausgeweiteter Diskriminierungsschutz

Weitere geplante Neuerungen sind: Auch bei diskriminierender Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses bzw. Beendigung der Probezeit - z.B. weil eine Frau schwanger ist - gilt der Diskriminierungsschutz. Jeder Dienstrechtskommission muss künftig eine Frau angehören. Bei Mehrfachdiskriminierung - z.B. wenn eine Frau mit dunkler Hautfarbe aus diesen beiden Gründen nicht eingestellt wird - gibt es eine höhere Entschädigung. Außerdem wird die Definition der sexuellen Belästigung erweitert: In Zukunft wird schon die Absicht als Diskriminierung gewertet.

Frauenförderquote festgesetzt

Das Bundesgleichbehandlungsgesetz gibt es seit 1993. Anders als das Gesetz für die Privatwirtschaft enthält es auch eine Frauenförderquote von 40 Prozent. Demnach müssen Frauen bei Aufnahmen, Aufstieg, Aus- und Weiterbildung bevorzugt und Frauenförderpläne erstellt werden, solange der Frauenanteil im Bundesdienst unter dieser Quote liegt.

"Zahnlose Frauenförderpläne"

Kritische Anmerkungen zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz kamen von grüner Seite. Brigid Weinzinger, Frauensprecherin der Grünen, kritisierte die Pläne am Montag als "zahnlose Frauenförderpläne". "Eine annähernd paritätische Besetzung sämtlicher Kommissionen mit Frauen wäre notwendig, denn die verpflichtende Mitgliedschaft einer einzigen Frau in den Kommissionen ist ein reines Alibiprogramm", appellierte Brigid Weinzinger an die zuständige Frauenministerin Doris Bures.

Weiteren Verbesserungsbedarf sieht Weinzinger in der Verlängerung der Frist für die Geltendmachung sexueller Belästigung: "Eine Frist von einem Jahr bei der sexuellen Belästigung ist viel zu kurz und sollte deutlich verlängert werden. Denn gerade Opfer sexueller Belästigung benötigen oft viel Zeit bis sie über diese oftmals schockierenden und traumatisierenden Erlebnisse sprechen können", forderte Weinzinger abschließend. (APA/red)