Wien - Dritter Teil der Familienrechtsreform: Nach dem Gewaltschutz- und Lebenspartnerschaftsgesetz hat Justizministerin Maria Berger (SPÖ) am Dienstag ihre weiteren Pläne vorgelegt. Das gesamte Paket soll Anfang 2009 in Kraft treten. Die Änderung des Entwurfs:

Scheidungen

Künftig soll es eine verpflichtende Beratung bei einvernehmlichen Scheidungen geben. Laut Plan werden beide PartnerInnen (getrennt oder gemeinsam) von einem Anwalt, Notar oder in Familienberatungsstellen über die Folgen für die Sozialversicherung oder Pensionsansprüche aufgeklärt werden. Die Kosten tragen die Parteien; das Ministerium setzt sie mit rund 50 Euro bescheiden an.

Unterhalt

Helfen soll die Reform auch beim Unterhalt für Kinder nach der Scheidung. Das sogenannte Untervorschussverfahren soll beschleunigt werden: Musste bisher das oft lange Verfahren abgewartet werden, bekommen Alleinerzieherinnen künftig den Vorschuss, sobald ein Unterhaltstitel besteht und der Exekutionsantrag eingebracht ist. Der Vorschuss wird vom Bund aufgebracht, wenn der verpflichtete Elternteil den Unterhalt nicht zahlt, obwohl er leistungsfähig ist. Bei mangelnder Leistungsfähigkeit des Schuldners sind die Länder zuständig. Abhilfe werde die "bedarfsorientierte Mindestsicherung" bringen, heißt es.

Patchworkfamilien

Für Patchworkfamilien will Berger mehr Rechtssicherheit. Bisher haben Stiefeltern keinerlei Pflichten und Rechte. Das soll sich ändern: Die eheliche Beistandspflicht der Ehegatten soll erweitert werden. Verheiratete Stiefeltern sollen das Recht bekommen, wenn nötig, den leiblichen Elternteil zu vertreten (etwa bei der Zustimmung zu einer Behandlung im Spital). Bisher ging das nur mit Vollmacht. Die Rechte des leiblichen Elternteils sollen aber wie bisher gleichbleiben.

LebensgefährtInnen

Für heterosexuelle LebenspartnerInnen wird es zwar keine eingetragene Partnerschaft geben, es sollen aber auch hier Diskriminierungen abgebaut werden. So soll es Übertragungsrechte im Mietrecht und das Recht, sich in Zivilprozessen der Zeugenaussage zu entschlagen, geben.

Adoptionen

Um Probleme bei Auslandsadoptionen zu verhindern, sieht der Entwurf ein Anerkennungsverfahren vor. Es soll nicht zwingend, sondern nur in Problemfällen durchgeführt werden. Als Folge des Amstettener Inzestfalles muss bei Inlandsadoptionen eine Strafregister-Auskunft für die potenziellen Eltern eingeholt werden - auch innerhalb der Familie.

ÖVP, Grüne, FPÖ wie BZÖ lobten den Entwurf - brachten aber Änderungswünsche vor. So fordert das BZÖ, dass die Beratung bei einvernehmlichen Scheidungen kostenlos sein soll, die Grünen verlangen einen existenzsichernden Mindestunterhalt für Alleinerzieher und Alleinerzieherinnen. (APA, pm, DER STANDARD, Print, 14.5.2008)