Die nun von Justizministerin Maria Berger (SPÖ) vorgelegten Vorschläge zur Familienrechtsreform stehen unter dem Motto, "das geltende Recht der gesellschaftlichen Realität" anzugleichen. Die eigene Position versucht das Ministerium mit Zahlen und Fakten zu untermauern:

Laut Justizministerium leben 1,704.000 Ehepaare in Österreich - wobei die Zweit- und Folgeehen immer mehr werden. Demgegenüber stehen rund 309.000 Lebensgemeinschaften. 681.100 Ehepaare, aber auch 199.100 Lebensgemeinschaften und 151.100 Alleinerziehende haben Kinder unter 18 Jahren. Bei rund 76.000 Familien handelt es sich um so genannte Patchworkfamilien - also Familien, in denen Kinder aus einer früheren Beziehung leben.

Scheidungen erfolgen zum größten Teil (88 Prozent) einvernehmlich. In Ziffern: Jährlich sind es rund 17.900 Ehen.

Deutlich angestiegen sind die Zahlungen des Bundes für den Unterhaltsvorschuss (also wenn prinzipiell leistungsfähige Unterhaltspflichtige nicht zahlen): 2002 gab der Familienlastenausgleichsfonds dafür 88,9 Millionen Euro aus, im Vorjahr waren es 103,6 Millionen. Rund 45.500 Kinder erhalten so durchschnittlich 177 Euro pro Monat.

Unterhaltsvorschuss gibt es aber nur für minderjährige Kinder; der vielfach geforderte Ausbau bis zum 19. Lebensjahr würde 11,16 Millionen Euro kosten - mit Hinweis auf den Arbeitsauftrag der Regierung (schnellere Verfahren bei gleichen Kosten) ist in dem Entwurf keine höhere Altersgrenze vorgesehen.

Inländische Adoptionsverfahren gibt es jährlich rund 600. Zahlen für Auslandsadoptionen durch Österreicher liegen nicht vor (weltweit gibt es jährlich rund 38.000 internationale Adoptionen). (APA, DER STANDARD, Print, 14.5.2008)