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Frauen müssen künftig nicht eine Mindestgröße von 1,70 m vorweisen können, um in der Polizeischule aufgenommen werden zu können.
Foto: REUTERS/JOHN KOLESIDIS

Athen - Griechische Frauen haben sich erfolgreich gegen einen Gleichheitsgrundsatz bei der Polizei gewehrt, durch den sie ihren Zugang zu den Sicherheitskräften eingeschränkt sahen. Das Verwaltungsgericht in Athen verwarf eine Vorschrift als verfassungswidrig, die die gleiche Mindestgröße von 1,70 Metern für beide Geschlechter vorschrieb, wie am Samstag aus Justizkreisen bekanntgegeben wurde. Das Gericht war von einer jungen Frau angerufen worden, der wegen ihrer Größe von 1,65 Metern der Zugang zur Polizeischule verwehrt worden war.

Die Verwaltungsrichter urteilten, dass wegen der körperlichen Unterschiede zwischen Mann und Frau die Bevorzugung größerer BewerberInnen verfassungswidrig sei, zumal keinerlei objektive Kriterien vorlägen, die für eine bessere Leistung von PolizistInnen sprächen, die größer als 1,70 Meter seien. Das Ministerium für öffentliche Ordnung hatte die "Gleichheit" von Mann und Frau bei der Musterung im Jahr 2003 eingeführt. Kurz zuvor war das Ministerium dazu verpflichtet worden, eine Obergrenze von 15 Prozent weiblicher Polizeischülerinnen abzuschaffen. (APA/AFP)