London - Mit großer Mehrheit hat das britische Parlament nach heftigen Debatten eine Verkürzung der legalen Frist für Schwangerschaftsabbrüche abgelehnt. Ein Antrag der oppositionellen Konservativen Partei, Abtreibungen nur noch maximal bis zur 20. Schwangerschaftswoche zu erlauben, wurde am späten Dienstagabend mit 332 zu 190 Stimmen zurückgewiesen.
Einen weiterer Antrag, der eine Verkürzung der Frist auf 22 Wochen vorsah, fiel bei 304 zu 233 durch.
Mit den Voten des Unterhauses bleibt es im Vereinigten Königreich bei der im europäischen Vergleich langen Frist von bis zu 24 Schwangerschaftswochen, innerhalb der Frauen Abtreibungen vornehmen lassen dürfen. Allerdings zeigen Statistiken, dass auch in England die meisten Abbrüche bis zur zwölften Woche erfolgen. Lediglich 1,5 Prozent der erfassten Abtreibungen werden in der 20. bis 24. Woche vorgenommen.
Ähnlich lange Fristen sind in nur wenigen anderen Staaten legal, darunter in den Niederlanden. In den USA ist die Abtreibung grundsätzlich bis zur Geburt zulässig, sie wird aber in den einzelnen US-Staaten unterschiedlich geregelt.
Gesetzeslage in Österreich
In Österreich kann man bis zur 12. Schwangerschaftswoche ohne Angabe von Gründen abtreiben. Eine straffreie Abtreibung ist nach Paragraf 97 des Strafgesetzbuches aber ohne zeitliche Einschränkung - also bis zur Geburt - möglich, wenn "eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde". Ein weiterer Grund kann demnach die Abwendung einer "ersten Gefahr" vom Leben bzw. der "körperlichen und seelischen Gesundheit der Schwangeren" sein. Auch wenn die Schwangere zum Zeitpunkt des Eintretens der Schwangerschaft unmündig (jünger als 14 Jahre) war, ist der Schwangerschaftsabbruch bis zum Geburtstermin straffrei. (APA/dpa)